Alles wird teurer, da macht die Bundestagswahl keine Ausnahme. Und letztlich landet das Gros der Kosten beim Bund, also beim Steuerzahler. Denn die Ausgaben der Länder und Kommunen werden teilweise ersetzt oder bezuschusst.

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Der Bund steht zum einen für die konkreten Kosten ein, die mit Einzelabrechnungen belegt werden müssen. Dabei geht es vor allem um die Briefwahlunterlagen, das Porto zum Versenden der Wahlbenachrichtigungen und die sogenannten Erfrischungsgelder für die rund 630.000 ehrenamtlichen Wahlhelfer in Höhe von je 21 Euro. Zum anderen werden die Kosten die darüber hinausgehen mit einem festen Betrag je Wahlberechtigtem abgegolten. Bei Gemeinden mit bis zu 100.000 Stimmberechtigten sind es seit der letzten Wahl 48 Cent pro Kopf, bei größeren Städten 74 Cent.

Wahlen werden immer teurer

Die Kostensteigerungen allein in den letzten zwanzig Jahren waren beachtlich. Während 1994 vom Bund gut 50 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden erstattet wurden, waren es 1998 schon reichlich acht Millionen mehr. 2002 und 2005 lag die Erstattung nach offiziellen Angaben des Bundeswahlleiters relativ stabil bei knapp 63 Millionen Euro. Und auch der bisherige Höchstbetrag von 66.826.264 Euro bei der Bundestagswahl 2009 dürfte in diesem Jahr spielend übertroffen werden - obwohl die Zahl der Wahlberechtigten rückläufig ist.

Die Ursachen für die immer höheren Kosten finden sich in Preissteigerungen in allen Lebensbereichen - vom Porto über das Papier bis hin zu Raummieten und Energie. Hier liegt auch der Grund für die vom Innenministerium angeschobene Erhöhung der Erstattung je Wahlberechtigtem von 45 auf 48 Cent für kleinere und von 70 auf 74 Cent für größere Gemeinden. Damit sollen die Ausgaben rund um die Wahl wie etwa die Miete, die Reinigung der Wahllokale oder die Herstellung von Stimmzettelschablonen für sehbehinderte Wähler pauschal abgedeckt werden.

Wählerstimmen zahlen sich aus

Während die Kostenerstattung für die Länder im Bundeswahlgesetz genau festgeschrieben ist, sieht es bei den Parteien anders aus. Ebenso wie Einzelbewerber bekommen sie ihre Auslagen für den Wahlkampf nicht vollständig erstattet, aber es greifen staatliche Teilfinanzierungen. Unabhängig von der konkreten Wahl - fließen so regelmäßig Gelder in die Kassen.

Wer sich als Einzelbewerber zur Wahl stellt, kann laut Bundeswahlgesetz für jede gewonnene Stimme 2,80 Euro verbuchen, wenn er wenigstens ein Zehntel der Erststimmen im Wahlkreis auf sich vereint. Diese Zahlung ist jedoch kein Automatismus. Der Betrag muss bis spätestens zwei Monate nach Konstituierung des neuen Bundestages beim Bundestagspräsidenten beantragt werden.

Für die Parteien sind die Zahlungen im Parteiengesetz verankert. Die Höhe der staatlichen Zuschüsse ergibt sich dabei aus der Zahl der Zweitstimmen, die eine Partei gewinnen konnte. Weil Wahlkampf unabhängig von der konkreten Partei vom Bundesverfassungsgericht als staatspolitische Aufgabe anerkannt ist, fließen unter bestimmten Voraussetzungen Gelder aus dem Staatssäckel.

Damit kann eine Partei mit ihren Wählerstimmen nicht nur politische Macht, sondern auch bares Geld gewinnen. Ein Finanzierungsanspruch besteht, wenn bei der letzten Bundestags- oder Europawahl wenigstens ein halbes Prozent oder bei der letzten Landtagswahl wenigstens ein Prozent der Zweitstimmen eingefahren werden konnten. Alle Wählerstimmen zusammengenommen werden dann für die ersten vier Millionen jeweils 85 Cent pro Kopf erstattet, darüber hinaus gibt es je Stimme 70 Cent. Damit nicht genug, können sich die Parteien zudem über die eigenen Einnahmen beispielsweise aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Zuwendungen refinanzieren. Der Staat schießt 38 Cent pro eingenommenen Euro zu. Allerdings dürfen nur Einzelzuwendungen von 3.300 Euro pro Person und Jahr verbucht werden.

Und es existiert eine absolute Obergrenze, die die Geldwertentwicklung berücksichtigt und jeweils für mindestens ein Jahr festgelegt wird. Ab 2002 lag sie bei 133 Millionen, wurde 2011 auf 141,9 Millionen und 2012 auf 150,8 Millionen Euro erhöht. Auch wenn rein rechnerisch für die Parteien mehr herauskommen müsste, wird von dieser festgesetzten Grenze an prozentual gekürzt. Durch diese Deckelung ist auch die Wahlbeteiligung letztlich nicht ausschlaggebend für die Finanzen der Parteien. Außerdem dürfen die staatlichen Mittel, die an eine Partei fließen, nicht höher sein als die eigenerwirtschafteten Gelder. Zur Berechnung wird hierbei das Vorjahr herangezogen.

Im Jahr 2012 hatten die sechs im Bundestag vertretenen und fünfzehn weitere Parteien Anspruch auf Förderung aus der Staatskasse - der Löwenanteil der Summe, etwa 145 Millionen Euro, gingen an die Bundestagsparteien. Die CDU lag mit 46,4 Millionen Euro vorn, gefolgt von der SPD mit 45,6 Millionen Euro. Am wenigsten bekam mit 11,3 Millionen die CSU. FDP (14,1 Millionen), Grüne (15,1 Millionen) und Linke (12,3 Millionen) rangierten etwas darüber.

Trotz Sparzwängen: Wahlwerbung auch Spitzenniveau

Die konkreten Wahlkampfausgaben der Parteien erreichen ihre Spitzenwerte in den Jahren der Bundestagswahlen. Das Superwahljahr 2009, in dem nicht nur Bundestags- und Europawahl, sondern auch sechs Landtagswahlen über die Bühne gingen, markiert die bisherige Spitze. Von den im Bundestag vertretenen Parteien wurden 242,6 Millionen Euro in den Wahlkampf investiert, was 42 Prozent aller Ausgaben der Partei in diesem Jahr entsprach. Zum Vergleich: 2010, als nur die Landtagswahl in NRW anstand, wurden von allen Parteien lediglich 34,7 Millionen in den Wahlkampf gesteckt.

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