Bayern wählt einen neuen Landtag. Die Landtagswahlen im Freistaat laufen dabei ein wenig anders ab als die Wahl des Bundestages. Wir haben die wichtigsten Unterschiede für Sie zusammengefasst.
Am 14. Oktober findet die Landtagswahl in Bayern statt. Wahlberechtigte müssen beim Urnengang im Freistaat allerdings auf einige Besonderheiten achten. Denn die Wahl des bayerischen Parlaments funktioniert ein wenig anders als die des Bundestages.
"Fünf-Prozent-Hürde" für Direktkandidaten
Wie auch bei der Bundestagswahl hat bei der Landtagswahl in Bayern jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: Die Erst- und die Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten in einem der insgesamt 91 Stimmkreise direkt. Wer innerhalb eines solchen die meisten Stimmen bekommt gewinnt. Dazu reicht die einfache Mehrheit.
Anders als bei der Wahl des Bundestages, ist der Einzugs eines Stimmkreis-Siegers in den Landtag noch an eine Voraussetzung geknüpft: Denn seine Parte muss landesweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Gesamtstimmen erhalten.
Zwei gleichwertige Stimmen
Die Zweitstimme ist eine Listenstimme. Dabei treten die Parteien nicht landesweit mit derselben Liste an, sondern mit bis zu sieben selbstständigen Listen. Diese Zahl entspricht den sieben Regierungsbezirken (Wahlkreisen) Bayerns.
Allerdings ist die Zweitstimme auch personenbezogen. Man kann mit ihr einen Wahlkreis-Kandidaten einer Partei auswählen und ankreuzen, egal auf welchem Listenplatz dieser steht.
Tut man das nicht und kreuzt stattdessen eine Partei oder Wählergruppe allgemein an, wird die Stimme nicht ungültig. Stattdessen wird sie am Ende der betreffenden Partei bei der Sitzverteilung zugerechnet.
Es gibt allerdings noch einen weiteren entscheidenden Unterschied in Bezug auf die Wahlstimmen im Vergleich zur Bundestagswahl. Bei der Bundestagswahl entscheidet lediglich die Zweitstimme über die Sitzverteilung im Parlament.
Im Freistaat werden die beiden Stimmen hingegen zusammengezählt und in Mandate umgerechnet. Die Anzahl der Gesamtstimmen entscheidet dann darüber, welche Partei künftig wie viele Abgeordnete im Landtag hat.
Die Erststimme ist in Bayern also genau so wichtig wie die Zweitstimme.
Rekordzahl an Abgeordneten möglich
Insgesamt werden bei der Landtagswahl 91 Direkt- und 89 Listenmandate vergeben. Der Landtag kann aber am Ende auch mehr als 180 Mitglieder haben. Erhält eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Stimmenverhältnis eigentlich zustehen würden, entstehen Überhangsmandate.
Seit 2013 müssen diese allerdings durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Gewinnt also ein Partei Überhangsmandate, erhöht sich sich die Zahl der Mandate der anderen Parteien entsprechend dem tatsächlichen Stimmenverhältnis.
Es ist davon auszugehen, dass der Landtag nach dem kommenden Wahltag deutlich mehr als 180 Abgeordnete haben wird.
Bis auf einzelne mögliche Ausnahmen dürfte die CSU nämlich nahezu alle Stimmkreise direkt gewinnen - trotz ihrer aktuellen Schwäche. Weil ihr Gesamtstimmenanteil nach den Umfragen zufolge weit niedriger ausfallen dürfte, dürfte sie zahlreiche Überhangmandate ergattern. Die anderen Parteien erhalten dann Ausgleichsmandate zur Kompensation.
So könnte der neue Landtag Berechnungen zufolge auf deutlich über 200 Abgeordnete anwachsen - das wäre ein neuer Rekord. (dpa/thp)
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