Aus Angst vor rechter Einflussnahme soll das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz bei einer Regierungsbeteiligung der AfD nach den im September stattfindenden Landtagswahlen keinen Informationsaustausch mehr mit den anderen Ämtern pflegen dürfen.

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Sollte die AfD nach den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen an einer Landesregierung beteiligt sein, würde das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz einem Medienbericht zufolge vom Informationsfluss der anderen Verfassungsschutzämter abgeschnitten. Eine entsprechende Entscheidung sei bereits getroffen worden, berichteten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) unter Berufung auf Sicherheitskreise im Bund und in den Ländern.

In Sachsen und Thüringen wird die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft, in Brandenburg als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Dem Medienbericht zufolge besteht die Sorge, dass die AfD im Falle einer Regierungsbeteiligung Erkenntnisse eines Landesamtes für Verfassungsschutz an den Bundesverband oder andere Landesverbände weitergeben könnte. Diese könnten dann darauf reagieren. Insofern sei ein Stopp des Informationsflusses nur logisch, hieß es dem Bericht zufolge aus Sicherheitskreisen.

Negativbeispiel aus der thüringischen Vergangenheit

Notwendig sei dies auch, weil es bereits einen ähnlichen Fall in den 1990er-Jahren gegeben hat. Der Präsident des Landesamts von Thüringen, Helmut Roewer (1994–2000), unterhielt damals engen Kontakte in die rechtsextreme Szene. Zu diesen Kreisen gehörte auch die Verbrechergruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Der NSU wurde in Thüringen gegründet. Roewer musste im Anschluss des Öfteren vor Untersuchungsausschüssen erscheinen.

Weiter schreibt das RND, dass eine Sperrung des Informationsflusses die Arbeit des Verfassungsschutzes zu stark beeinträchtigen könnte. Das Amt könne so seinen gesetzlichen Auftrag zur Beobachtung verfassungsfeindlicher Gruppen oder Parteien nicht ordnungsgemäß nachkommen, heißt es aus Sicherheitskreisen gegenüber den RND-Zeitungen. Man stelle sich jedoch darauf ein.

Diese Vorsichtsmaßnahme soll nicht explizit gegen die AfD durchgeführt werden. Man will versuchen, das Amt generell vor rechtspopulistischen und rechtsextremen Angriffen zu schützen, heißt es. Ähnlich hat es die Ampel-Regierung in Zusammenarbeit mit der Union in Bezug auf das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche versucht. Die vier Fraktionen appellieren jetzt an die Länder, ähnliche Schritte zum Schutz der Staatsorgane einzuleiten.

Verwendete Quellen:

Kurz erklärt: Die AfD und die Beobachtung durch den Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz in Bayern darf den Landesverband der AfD beobachten. In einer Entscheidung wies das Verwaltungsgericht München eine Klage dagegen ab. Welche weiteren Bundesländer werden von den Verfassungsschützern als extremistische Verdachtsfälle beobachtet?
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