- Nach den Osterferien sind in Thüringen neue Corona-Regeln in Kraft getreten.
- Am Wochenende sorgte ein Amtsgerichtsbeschluss aus Weimar zum Tragen von Masken in Schulen für Aufsehen.
- Das Thüringer Bildungsministerium hält weiterhin an der Maskenpflicht im Unterricht fest.
Thüringens Schüler müssen mit Schulbeginn nach den Osterferien am Montag weiterhin eine Schutzmaske tragen. Daran ändere auch ein Beschluss des Amtsgerichts Weimar in einer Familiensache nichts, teilte das Thüringer Bildungsministerium am Sonntag in Erfurt mit.
Das Urteil, das in vielen Internetgruppen geteilt wurde, könnte "rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten" haben. Es habe damit keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzregeln an Thüringens Schulen insgesamt, erklärte das Ministerium.
Die Landeselternvertretung kritisierte das Agieren des Ministeriums bei der Maskenpflicht. Bildungs- und Gesundheitsministerium hatten erst am Freitag gemeinsam vereinbart, die Maskenpflicht im Unterricht für alle Klassenstufen in Thüringen einzuführen. Zudem sollen Schülern und schulischem Personal kostenfrei und freiwillig zweimal wöchentlich Corona-Schnelltests angeboten werden.
Gericht stützte sich auf umstrittene Experten
Der Amtsgerichtsbeschluss (Az.: 9 F 148/21), der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, betrifft zwei Kinder einer Familie, die eine staatliche Grund- und Regelschule in Weimar besuchen.
Nach dem Beschluss des Amtsgerichts, dass sich laut MDR auf Gutachten von Experten stützte, die der "Querdenken"-Bewegung nahestehen, wird den "Leitungen und Lehrern" der beiden Schulen, an die die Jungs gehen, untersagt anzuordnen, "im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen".
Auch Mindestabstände sowie die Teilnahme an Corona-Schnelltests sollen danach nicht angeordnet werden dürfen. Offen blieb zunächst, warum sich ein Amts- und nicht wie sonst üblich ein Verwaltungsgericht mit einer Klage zu erlassenen Corona-Regeln beschäftigt hat.
Urteil hat keine Auswirkungen auf Infektionsschutzmaßnahmen Thüringer Schulen
Laut Ministerium erfolgte bisher keine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Beschlusses durch das Gericht. Er habe keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzmaßnahmen, die für die Thüringer Schulen insgesamt angeordnet wurden.
"Sie bleiben rechtmäßig in Kraft. Gleiches gilt für zusätzlich verfügte Infektionsschutzmaßnahmen in Kreisen mit hohen Infektionszahlen", heißt es in der Mitteilung des Bildungsministeriums. Zudem werfe die Entscheidung "gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf".
Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliege den Verwaltungsgerichten. Ob die Entscheidung überhaupt rechtliche Wirkung entfalte, müsse "obergerichtlich überprüft werden". Diese Überprüfung werde das Bildungsministerium anstrengen.
Landeselternvertretung lehnt Maskenpflicht ab
Die Thüringer Landeselternvertretung reagierte mit Unverständnis auf die jetzt geltende Maskenpflicht für alle Schulklassen. "Angesichts der prekären Pandemielage sind wir auf die Mitwirkung aller an Schule Beteiligter angewiesen. Maßnahmen zum Gesundheitsschutz müssen gut durchdacht und vor allem verständlich kommuniziert werden. Zumindest Letzteres ist bei der angeordneten Maskenpflicht nicht geglückt", erklärte Sprecherin Landeselternvertretung, Claudia Koch.
Kurz vor der Einführung landesweiter Schnelltests an Schulen zum offiziellen Schulbeginn nach den Osterferien sei die Masken-Maßnahme kontraproduktiv, sagte Koch. Nach Ansicht der Landeselternvertretung sollten zunächst andere Möglichkeiten genutzt werden, um Schulen pandemiesicherer zu machen - wie etwa der Einbau von Lüftungsanlagen und Luftreinigern oder von Schutzwänden aus Plexiglas.
Auch der CDU-Bildungspolitiker Christian Tischner sprach von einer panischen und undifferenzierten Entscheidung der Landesregierung. Nötig sei ein verbindliches Testsystem statt einer Maskenpflicht. (dpa/mf) © dpa
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