Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) möchte den Mindestlohn deutlich erhöhen. Dagegen läuft die Wirtschaft Sturm. Per Brief kritisieren große Verbände den Minister – und warnen vor seinen Plänen.

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Wenn es nach Hubertus Heil geht, ist die Sache klar: Der Arbeitsminister möchte, dass der Mindestlohn deutlich steigt. Am liebsten auf 15 Euro im nächsten Jahr.

Die Sache hat allerdings einen Haken: Eigentlich gibt es in Deutschland eine Mindestlohn-Kommission, die über dessen Höhe bestimmt. Doch die wurde schon einmal übergangen, als die Ampel den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht hat. Passiert dies nun ein zweites Mal?

Harte Worte in Richtung Hubertus Heil

Zumindest die Wirtschaft ist in großer Sorge. 22 Wirtschaftsverbände haben sich per Brief an den SPD-Politiker gewandt. Darüber berichtet Bild. Die Verbände kritisieren Heils Äußerungen als "Einmischung in die Arbeit der unabhängigen Kommission durch ein Organ der Exekutive". Das "dürfte ein einmaliger und zugleich bedauernswerter Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik sein", heißt es weiter.

Zum Hintergrund: Heil bezieht sich in seiner Forderung auf eine EU-Richtlinie zum Mindestlohn. Die besagt, dass die Lohnuntergrenze bei 60 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns liegen sollte. Für Deutschland hieße das: ein höherer Mindestlohn als bisher (12,41 Euro).

Verbände sehen Kommission gefährdet

Die Wirtschaftsverbände, zu denen unter anderem Gesamtmetall oder der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) gehören, sehen das anders. Sie sehen das bisherige deutsche Mindestlohn-Modell gefährdet – und vor allem die Mindestlohnkommission untergraben, in der Arbeitgeber und Gewerkschaften regelmäßig über weitere Schritte beraten.

Politisch allerdings dürfte die Heil-Forderung ohnehin verhallen. In der Ampel-Koalition wollen zwar auch die Grünen einen höheren Mindestlohn. Aber die FDP ist dagegen. Sollte sie eine kräftige Erhöhung blockieren, dürfte das aber auch der SPD nicht ganz ungelegen kommen. Sie hätte damit immerhin ein Wahlkampfthema. (fah)

Verwendete Quellen

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