"Sie essen die Katzen": US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump warf Migranten aus Haiti vor, Haustiere in Springfield zu essen. Nach seiner Behauptung kochte die Debatte hoch. Sein Vorwurf war nachweislich falsch und rassistisch. Doch es bleibt die Frage, ob es überhaupt erlaubst ist, Katzen zu essen. Wie sieht die Rechtslage dazu in Deutschland aus? Hier kommt die Antwort.
Wusstet Du, dass die Menschen in Europa in Notzeiten, zum Beispiel im Zweiten Weltkrieg, Katzenfleisch aßen? Es soll anstelle von Kaninchenfleisch verwendet worden sein, weshalb sich der Begriff "Dachhasen" etablierte. Denn ausgenommene, gehäutete Katzen ohne Kopf, Pfoten und Schwantz sehen getöteten Hasen und Kaninchen ähnlich.
Auch zu Zeiten der Belagerung Wiens 1683, in den 1770ern im Erzgebirge, im 19. Jahrhundert in Schlesien und vom 18. bis ins 20. Jahrhundert im Thüringer Eichsfeld habe die ärmere, hungernde Bevölkerung damaligen Berichten zufolge Katzen gegessen. Das sind natürlich Fakten, die Katzenmenschen den Magen umdrehen. Aber in bestimmten Krisenzeiten galt vor allem das blanke Überleben.
Heute müssen wir hierzulande kein Katzenfleisch mehr essen, um unser Überleben zu sichern. Aber wie sieht die rechtliche Lage dazu aus? Ist die Schlachtung und der Verzehr von Katzen in Deutschland noch immer erlaubt? Und falls ja – wird das überhaupt noch gemacht? Darüber haben wir mit dem Tierrechtsanwalt Andreas Ackenheil gesprochen.
Katzen beliebteste Haustiere – gibt es Menschen, die sie essen?
Während in asiatischen Ländern wie Korea, China, Vietnam sowie südamerikanischen Ländern wie Peru noch immer Hunde- und Katzenfleisch verzehrt wird, zeigt sich die breite Masse hierzulande von dem Gedanken eher angewidert, entsetzt und verständnislos. Denn Katzen und Hunde sind die beliebtesten Haustiere in Deutschland, Miezen sind seit Jahren auf Platz eins.
Die kuscheligen Mitbewohner sind zum Liebhaben da. Hunde werden höchstens für wichtige Arbeit eingesetzt, wie das Retten und Suchen von Menschen oder zum Aufspüren von Drogen und Bomben. Katzen werden eher selten noch zum Mäusefang gebraucht, die schnurrenden Samtpfoten dürfen in den meisten Haushalten einfach nur in der Sonne dösen und Streicheleinheiten genießen.
Ist Katzenfleisch in Deutschland verboten?
Dieser Wandel der Moralvorstellungen habe laut Tierrechtsanwalt Andreas Ackenheil auch zu Gesetzesänderungen geführt: "Sinn und Zweck des Verbots sind kulturelle und moralische Aspekte." Er betont: "Hunde und Katzen gelten in Deutschland und auch in Europa als Familienmitglieder. Eine Grauzone findet sich bei Pferden. Viele Reiter können sich nur schwer damit abfinden, dass teilweise auch Pferde zur Lebensmittelgewinnung verwendet werden." Wie es genau um den Konsum von Hundefleisch heutzutage in Deutschland steht, erfährst Du hier.
Zum Essen und um sie als Kleidung am Körper zu tragen, dienen andere Tiere: sogenannte "Nutztiere" wie Schweine, Rinder und Schafe. Der Speziesismus macht‘s möglich: Wir Menschen unterscheiden willkürlich über den Nutzen und das damit verbundene Schicksal von Tieren.
Darf ich eine Katze schlachten und essen?
Laut Paragraf 22, Absatz 1a der "Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung", ist es in Deutschland gesetzlich verboten, "Fleisch von Hunden (Canidae), Katzen (Felidae) sowie von Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen." Das Schlachten, Verkaufen, Weitergeben und auch das Essen von Hunde- und Katzenfleisch sind seit 1986 offiziell nicht erlaubt. Das Gleiche gilt für Österreich, allerdings nicht in der Schweiz.
In Deutschland darf man als Privatperson seinen Hund oder seine Katze auch dann nicht essen, wenn das Haustier an einem natürlichen Tod verstorben ist, klärt Ackenheil auf. Denn das ist verboten und wird unter Strafe gestellt. Das regelt unter anderem das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Tiere, die auf natürliche Weise verendet sind, dürfen grundsätzlich nicht als Lebensmittel betrachtet werden. Sie dürfen nicht in den Verkehr gebracht (§ 3 LFGB) und auch nicht verfüttert werden. Verendete Tiere fallen in die Kategorie "nicht zum Verzehr geeignet".
Darf ich eine totgefahrene Katze essen?
Nein, verunglückte Tiere, wie beispielsweise eine Katze am Straßenrand, die von einem Auto angefahren und getötet wurde, dürfen nicht verkauft oder gegessen werden. Egal, ob das Tier bei einem Autounfall getötet wurde oder auf sonstige Weise verunglückt ist: Es darf nicht verzehrt werden, so der Jurist.
Aus mehreren rechtlichen, hygienischen und gesundheitlichen Gründen sei das Essen von verendeten Tieren in Deutschland streng verboten, klärt Ackenheil auf. Denn verendete Tiere seien zum Beipsiel aufgrund von Krankheit oder Verletzung gestorben und nicht in einem regulierten Schlachtvorgang getötet worden.
Erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit
"Der Konsum solcher Tiere stellt ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit dar und ist daher gesetzlich streng geregelt", so der Anwalt. Wenn verendete Tiere Krankheitserreger wie Bakterien, Viren oder Parasiten zum Beispiel Salmonellen, Botulismus (Fleischvergiftung), die BSE (Rinderwahn) in sich tragen, können sie diese auf den Menschen übertragen, der sie isst (Zoonosen). Außerdem können beim Zersetzungsprozess Giftstoffe freigesetzt werden, die auch durch das Erhitzen des Fleisches nicht vollständig abgetötet werden.
Und: Verendete Tiere müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Das geschieht normalerweise durch Verbrennung oder durch Verarbeitung in speziellen Tierkörperbeseitigungsanlagen (§ 5 TierNebV).
Sind Verstöße gegen das Schlachtverbot von Hunden und Katzen häufig?
In Deutschland kommen derartige Fälle selten vor, so Ackenheil. Häufiger gebe es Fälle, in denen Personen illegal Nutztiere aus religiösen Gründen schächten. Beim Schächten wird ein Tier ohne vorherige Betäubung geschlachtet. Laut Tierschutzbund droht bei Verstoß eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro. Eine Ausnahmegenehmigung wird nur in seltenen Fällen erteilt.
Welche Strafe droht bei Katzenschlachtung?
Aber was passiert, wenn jemand illegal eine Katze schlachtet, ihr Fleisch isst oder verkauft? Tierrechtsanwalt Ackenheil: "§ 23 Tier-LMHV stellt den Verstoß gegen ein solches Verbot unter Strafe. Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer die Handlungen fahrlässig vornimmt. Hier muss der Täter mit einem Bußgeld rechnen." Und das könne bis zu 50.000 Euro betragen.
Doch es muss nicht bei einer Geldstrafe bleiben, erklärt Ackenheil weiter: "Gemäß § 58 LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) droht bei einem Verstoß eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere des Tatvorwurfs."
Schweiz: Eigene Katze darf geschlachtet und gegessen werden
"In der Schweiz ist es legal, Hunde und Katzen zu essen, solange sie Dir gehören", sagt ein vermeintlicher Gourmetkoch in diesem Video, der von Katzenrücken schwärmt. Hinter der Aktion steckten "Swissveg", der "Vegetarierbund Deutschland" und die Initiative "Beyond Carnism" von Melanie Joy zusammen mit der Marketingagentur "Scholz & Friends". Damit wollen sie auf die Doppelmoral und kognitive Dissonanz hinweisen, also auf miteinander in Konflikt stehende Gefühle und Werte. Denn: Eigentlich finden wir Menschen es verwerflich, Tiere zu töten. Bei Kühen und Schweinen drücken wir aber ein Auge zu.
Doch obwohl das alles nur ein cleverer Marketing-Gag war, ist der Kern wahr: In der Schweiz gibt es tatsächlich eine Gesetzeslücke, die das Schlachten und Essen der eigenen Haustiere erlaubt. Voraussetzung: Man isst sie selbst. Das bestätigt auch Ackenheil: "Lediglich die Weitergabe des Fleischs an Dritte ist verboten." Gäste darf man sich demnach zum Verspeisen der Stubentiger nicht einladen und verkaufen darf man ihr Fleisch auch nicht.
Welche Regeln gibt es beim Schlachten?
Auch das Töten von Katzen und Hunden zur Fell- und Fettgewinnung ist in Deutschland ausdrücklich verboten. Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Wild und Geflügel dürfen in Deutschland verzehrt werden. Gesetzlich geregelt ist das Schlachten in der "Tierschutz-Schlachtverordnung", kurz TierSchlV. So werden bestimmte Anforderungen an das Betäuben und Töten gestellt, um vermeidbares Leid zu verhindern.
Schlachten dürfen im Regelfall nur gewerbliche Schlachthöfe und Personen, die in diesen Betrieben arbeiten und entsprechend geschult sind, wie Metzger und Fleischzerleger. Privatpersonen müssen eine Sachkunde nachweisen können und bei der zuständigen Veterinärbehörde angemeldet sein, um schlachten zu dürfen. Zudem müssen in der Regel die Betäubungspflicht und die Hygienebedingungen eingehalten werden.
Das Schlachten wird durch Tierärzte betreut, erklärt der Tierrechtsanwalt. Zunächst überprüft der zuständige Veterinär, ob die Tiere gesund und somit zur Schlachtung geeignet sind. Auch die anschließende Fleischuntersuchung führen Amtstierärzte durch. Das Veterinäramt ist für die Überwachung der Hygiene im Schlachtbetrieb verantwortlich. Privatleute dürfen nur für den Eigenbedarf schlachten und das Fleisch nicht verkaufen oder anderweitig in den Verkehr bringen.
Neues Tierschutzgesetz
Derzeit debattiert der Bundestag über die Tierschutzgesetz-Novelle. Am Donnerstag, 26. September, diskutierten die Politiker den Gesetzesentwurf "zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes" (20/12719).
Im Vorfeld kritisierten Tierschützende den Gesetzesentwurf. Die Tierrechtsorganisation "Peta" kämpft zum Beispiel für ein Verbot der CO₂-Betäubung von Schweinen, "die in einer beispiellosen Tortur in Kohlenstoffdioxid-Gondeln erstickt werden". Der Tierschutzbund sieht den aktuellen Entwurf als teils verfassungswidrig an. Er sei an vielen Stellen wissenschaftlich nicht haltbar, genüge nicht dem gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Tierschutz und sei nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar. © Deine Tierwelt
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