Neue Runde im Kampf gegen den Medienkonzern News Group Newspapers: Prinz Harry muss eine Niederlage hinnehmen. Seine Klage darf nicht auf Rupert Murdoch ausgeweitet werden, an anderer Stelle darf er jedoch weitere Vorwürfe mit aufnehmen.
In der Klage gegen die News Group Newspapers (NGN) muss
In dem Fall geht es um angeblich rechtswidrige Methoden zur Informationsbeschaffung durch Journalisten und Privatdetektive bei NGN, dem Herausgeber der Zeitung "The Sun" und des eingestellten Boulevardblatts "News of the World". NGN bestreitet die Vorwürfe, die von Prinz Harry und anderen Personen aufgestellt wurden. Ein Sprecher des Verlags erklärte, dass das Gericht nun die Position des Unternehmens "gründlich bestätigt" habe, indem es die Erlaubnis verweigerte, "große und bedeutende" Änderungen in den Fall einzubringen. Anfang des Jahres hatten Anwälte, die die Kläger vertreten, behauptet, dass Murdoch bereits 2004 von unrechtmäßigen Aktivitäten gewusst habe, jedoch "ein Auge zugedrückt" habe.
Privatdetektive auf Meghan angesetzt?
Prinz Harry wird zudem in der aktuellen Gerichtsentscheidung nicht gestattet, den Zeitrahmen der Klage auf die Jahre 1994 und 1995 zu verschieben, um Vorwürfe einzubeziehen, die seine verstorbene Mutter, Prinzessin Diana (1961-1997), betreffen. Auch kann er keine neuen Anschuldigungen hinzufügen, wonach die "Sun" 2016 Privatdetektive engagiert haben soll, um seine damalige Partnerin und jetzige Ehefrau
Die "News of the World" wurde 2011 nach Vorwürfen des Telefon-Hackings eingestellt. NGN konnte seitdem mehrere Klagen beilegen. Schauspieler Hugh Grant (63) hatte sich im April außergerichtlich mit dem Verlag geeinigt. Auch hier ging es um die Verletzung seiner Privatsphäre. Grant warf NGN vor, Journalisten hätten Privatdetektive eingesetzt, um sein Telefon abzuhören und in sein Haus einzubrechen. NGN hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen. Die Bedingungen des Vergleichs wurden nicht bekanntgegeben. (jom/spot) © spot on news
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