- Der neue "Tatort" aus dem Schwarzwald erzählt von Sara Manzer, die ihren Vater erschlagen haben soll.
- Johanna Wokalek brilliert in der Hauptrolle und erinnert an einen Klassiker des Schriftstellers Heinrich Böll.
- Wer ist die Schauspielerin? Und was steckt hinter Paragraf 111?
Wer ist Johanna Wokalek?
Die überzeugende Darstellerin der Sara Manzer kann sich im Schwarzwälder "Tatort" ganz zu Hause fühlen:
Später spielte sie unter anderem am Theater Bonn und am Wiener Burgtheater. Zu ihren Fernsehauftritten gehört eine Hauptrolle in der Spionageserie "Spy City" (2021 im ZDF ausgestrahlt). Im Kino war sie unter anderem als RAF-Terroristin Gudrun Ensslin in
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"Tatort" aus dem Schwarzwald: Sara Manzer und die verlorene Ehre der Katharina Blum
In unserer Kritik von "Saras Geständnis" haben wir Sara Manzer in der Darstellung von Johanna Wokalek mit einer anderen berühmten, durch Vorverurteilung geschädigten Frau verglichen: Die Titelheldin in Heinrich Bölls Erzählung "Die verlorene Ehre der Katharina Blum" ist eine Hauswirtschafterin, die wegen ihrer Beziehung zu einem Straftäter selbst irrtümlich der Straftaten verdächtigt wird. Die Boulevardpresse setzt sie einer gnadenlosen Hetzkampagne aus, von der sich auch die Ermittler beeinflussen lassen.
Heinrich Bölls Aufsehen erregendes Werk war eine Abrechnung mit der Springer Presse ("Bild"-Zeitung), deren unseriöser Berichterstattung in den 70er Jahren er sich auch selbst ausgesetzt sah. Sie warf ihm Unterstützung der RAF vor (zu der auch Gudrun Ensslin gehörte).
In der Verfilmung von 1975 übernahm Angela Winkler die Titelrolle, die die noch unbekannte Theaterschauspielerin zum Star machte. Anders als bei Katharina Blum, die unter dem Druck am Ende tatsächlich einen Mord begeht und ins Gefängnis muss, lässt "Saras Geständnis" die Schuld am Tod ihres Vaters offen und zeigt ein optimistisches Ende.
Was besagt Paragraf 111?
Für die Ermittlungen spielt ein anonymer Anruf bei der Polizei eine wichtige Rolle. Er kam von einem Telefon mit einer nicht registrierten Prepaid-Karte. Der Anruf konnte nicht zurückverfolgt werden, weil der Inhaber der Karte, so Kommissarin Tobler, sie "noch vor der Änderung von Paragraf 111 aktiviert" habe.
Gemeint ist eine Verschärfung des Telekommunikationsgesetzes. Paragraf 111 verlangt erst seit 1. Juli 2017, dass sich auch die Käufer von Prepaid-Karten mit einem "amtlichen Identitätsdokument" (wie Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) ausweisen müssen. Zuvor konnte eine Prepaidkarte theoretisch völlig anonym erworben werden.
Grund der Änderung war das Anti-Terror-Paket der Bundesregierung. Weil Mobilfunkanbieter die Daten ihrer Kunden zuvor nicht zuverlässig erhoben oder nicht überprüften, sei die Ermittlung von Straftaten "regelmäßig ins Leere" gelaufen, erklärt das Bundesinnenministerium in seiner Begründung: Bei Auskunftsverfahren von Behörden seien "massenhaft fiktive Angaben (zum Beispiel 'Donald Duck' als Anschlussinhaber) oder missbräuchlich verwendete Identitäten (zum Beispiel aus dem Telefonbuch übernommen)" festgestellt worden.
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