Auch in zweiter Instanz bekommt Heino Recht: Der Sänger gewinnt den Rechtsstreit gegen seinen Ex-Manager. Der 85-Jährige zeigt sich gleich mehrfach erfreut über das Urteil.

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Sänger Heino hat im Streit um ausstehende Gagen gegen seinen ehemaligen Manager auch in zweiter Instanz gewonnen. Das Hamburger Oberlandesgericht schloss sich in dem Prozess dem Landgericht an und verurteilte Heinos Ex-Manager zur Zahlung von 76.470 Euro zuzüglich neun Prozent Zinsen seit November 2019, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

"Wenn man mit 80 Jahren vor Gericht zieht und dann mit fast 86 Jahren das zweitinstanzliche Urteil bekommt, dann freut man sich, dass man das noch erleben darf. Die Mühle der Gerechtigkeit mahlt zwar langsam, aber gerecht", sagte Heino der Deutschen-Presse-Agentur. "Nun ist Zahltag!"

Heino steht Gage für Auftritte und Autogrammstunde zu

Heino hatte bereits 2023 vor dem Landgericht Hamburg in erster Instanz den größten Teil seiner Forderungen anerkannt bekommen. Schon damals belief sich die Summe, die Heino zustand, auf mehr als 100.000 Euro. Inzwischen dürften es um die 125.000 Euro sein, teilte Heinos neuer Manager, Helmut Werner, mit.

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Es ging um Honorare für mehrere Auftritte und eine Autogrammstunde, die der Ex-Manager Heino schuldig geblieben war. Der Gerichtsbeschluss erfolgte einstimmig, der Ex-Manager muss die Gerichtskosten vollständig tragen. Er äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zur neuen Gerichtsentscheidung (Az.: 8 U 37/24). (dpa/bearbeitet von ank)

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