- Vor gut einer Woche wurde Robert Geiss am Flughafen von Madrid festgenommen und landete in Untersuchungshaft.
- "Guten Morgen Deutschland" berichtete er nun von seiner Nacht im Knast.
Es war ein unerwarteter Schockmoment: Am vergangenen Sonntag (7. März) holten drei Beamte
"Der zweite Knast war der absolute Horror. Der erste war eigentlich 'ne Luxusherberge. Der zweite war unter aller Katastrophe", schilderte der 57-Jährige in der RTL-Sendung, die den Ausschnitt auf Instagram teilte. 28 Menschen hätten in einer Zelle von gerade einmal fünf Quadratmetern Größe ausharren müssen. Ein Bett habe es nicht gegeben, berichtete Geiss weiter.
Keine Hygienemaßnahmen trotz Corona-Pandemie
Der Unternehmer hatte laut "T-Online" zuvor bereits auf seinem Instagram-Profil von seiner Nacht im Knast und den furchtbaren Bedingungen berichtet - und sie als Zumutung bezeichnet. Hygienemaßnahmen habe es trotz der anhaltenden Corona-Pandemie keine gegeben, weshalb sich Geiss nach seiner Freilassung sofort auf das Coronavirus testen ließ.
Am Donnerstag (11. März) hatte Robert Geiss' Ehefrau Carmen auf Instagram von den schrecklichen Erlebnissen in Madrid berichtet. "Wir sind hier in Madrid, am Flughafen, und Robert haben sie verhaftet, weil er angeblich vor 20 Jahren was gestohlen hat", berichtet die 55-Jährige in einem Video, das sie ebenfalls auf Instagram postete. "Ich kann das alles nicht glauben. Ich bin absolut geschockt."
Ihr Mann sei "wie ein Schwerverbrecher" behandelt worden und das Erlebte sei für sie "der absolute Albtraum" gewesen, schrieb Geiss in ihrem begleitenden Kommentar.
Justizpanne führte zu Robert Geiss' Festnahme
Mittlerweile befinden sich Robert Geiss und seine Frau wieder zu Hause im Fürstentum Monaco, das Verfahren gegen den gebürtigen Kölner wurde eingestellt.
Zu der Festnahme war es aufgrund einer Justizpanne gekommen, bei der sich ein bereits verjährter Haftbefehl gegen den Millionär aus dem Jahr 1999 noch immer im Computer der Behörden befand. Kurz vor der Jahrtausendwende hatte Geiss es offenbar versäumt, als Zeuge zu einem Verfahren zu erscheinen.
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