Auf der Jagd nach Klicks im Internet bildet eine Fernsehzeitschrift mit Hinweis auf eine Krebserkrankung vier Prominente ab. Fernsehmoderator Günther Jauch wehrt sich gegen die ungefragte Verwendung seines Fotos, bekommt vor Gericht recht und eine fiktive Lizenzgebühr von 20 000 Euro zugesprochen. Der BGH prüft den Fall in einer Verhandlung am Donnerstag (9.00 Uhr) in Karlsruhe.
Wenn Internetnutzer über das Anklicken der Bilder zum Bericht kamen, konnten sie über die tatsächliche Erkrankung eines der vier Prominenten lesen. Über
BHG verhandelt über weitere Fall
Der I. Senat des BGH verhandelt in einem weiteren Fall am Donnerstag über die ungefragte Nutzung eines Fotos des Schauspielers Sascha Hehn für eine "Urlaubslotto"-Aktion einer Sonntagszeitung. Anrufer einer kostenpflichtigen Telefonnummer konnten Geld oder eine Kreuzfahrt gewinnen.
Auf dem Foto waren Hehn als Kapitän des ZDF-Traumschiffs und zwei weitere Schauspieler in ihren Rollen zu sehen. Das OLG Köln entschied unter anderem, dass der Schauspieler einen Unterlassungsanspruch habe. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.