Nach einem Oktoberfestbesuch wird Jens Lehmann alkoholisiert am Steuer erwischt. Heute hat das Amtsgericht München einen Strafbefehl gegen den Ex-Nationaltorwart erlassen. Der Verlust des Führerscheins und eine Geldstrafe sind der Preis für 0,7 Promille.

Mehr News zu Stars & Unterhaltung

Wegen mutmaßlich zu viel Alkohol am Steuer während des Oktoberfests hat das Amtsgericht München einen Strafbefehl gegen Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann erlassen. Die Staatsanwaltschaft München I habe beim Gericht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr beantragt, teilte die Ermittlungsbehörde mit. Der Strafbefehl sehe vor, dass Lehmann seinen Führerschein abgeben müsse und erst nach einer gewissen Frist wieder eine Fahrerlaubnis bekommen könne.

Der Ex-Nationalkeeper hatte einige Monate nach der mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt von einem "Fehler" gesprochen. "Es war wirklich keine gute Sache von mir. Das bereue ich auch, aber ich habe mich falsch eingeschätzt", sagte Lehmann beim Nachrichtensender Welt-TV. Er sei "zwei Stunden nach dem Ereignis" gefahren und habe 0,7 Promille gehabt.

Jens Lehmann kann Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen

"Damit kriegt man vier Wochen den Führerschein entzogen, ist auch richtig so", sagte Lehmann. Er wehrte sich aber gegen Darstellungen, wonach er "total betrunken" gewesen sein soll. Dies sei "überhaupt nicht der Fall" gewesen. Nach Ergehen des Strafbefehls äußerte sich Lehmanns Anwalt auf Anfrage zunächst nicht.

Lehmann kann allerdings nach der Zustellung noch Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. In dem Fall käme es zu einem Prozess. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Lesen Sie auch

Der Ex-Fußballnationalkeeper war im vergangenen Jahr auch wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Deshalb habe das Gericht mit dem Strafbefehl eine Gesamtgeldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gebildet, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die genaue Zahl und die Höhe der Tagessätze wollte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde nicht nennen.(dpa/bearbeitet von jst)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.