"Keine Bühne für Lindemann" forderten die Macher einer Campact-Petition vor den Konzerten von Rammstein im Juli in Berlin. Darin bezeichneten sie das Castingsystem rund um Lindemann als "sexuellen Missbrauch" - seine Anwälte gingen dagegen vor, müssen nun aber eine Niederlage verbuchen.
Kurz vor den Rammstein-Konzerten Mitte Juli in Berlin - drei fanden insgesamt statt - ist eine Petition in Umlauf gegangen. Der Titel: "Keine Bühne für Rammstein", knapp 78.000 Menschen unterzeichneten sie. Gefordert wurde: Die Rammstein-Konzerte in Berlin sollten abgesagt werden. In dem Erklärtext zur Petition stand unter anderem: "Der Rammstein-Sänger Till Lindemann soll junge Frauen bei Konzerten reihenweise und systematisch sexuell missbraucht haben."
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Macher der Campact-Petition verbuchen Erfolg
Gegen die Petition gingen Lindemanns Anwälte vor. Der Grund: Die Petition verbreite unwahre und schwer ehrverletzende Tatsachenbehauptungen, heißt es in den Schriftsätzen. Darüber hat etwa "Spiegel.de" berichtet. Die Anwälte wollten die Formulierungen verbieten lassen und schickten eine Unterlassungserklärung. Campact unterschrieb diese aber nicht, weil sich die Organisation "die Verwendung klarer Worte nicht verbieten" lassen wolle.
Nun können die Macher der Petition einen Erfolg verbuchen: Das Castingsystem rund um Till Lindemann darf als "sexueller Missbrauch" bezeichnet werden. Das Landgericht Berlin entschied nun: Der Begriff "sexueller Missbrauch" dürfe vor dem Hintergrund der "unstreitigen sexuellen Kontakte des Antragstellers im Zusammenhang mit seinen Konzerten" als zulässige Meinungsäußerung zu werten sein. So steht es in einem Schreiben des Gerichts vom 27. Juli, das "NDR" und "Süddeutscher Zeitung" vorliegt.
Weiter hieß es, "sexueller Missbrauch" entspreche keinem konkreten Straftatbestand. "Die Bezeichnung als 'Täter' eines sexuellen Missbrauchs ist damit nicht mit der Behauptung gleichzusetzen, der Antragsteller sei strafrechtlich verurteilt oder müsse sich auch nur gegen strafrechtliche Vorwürfe verteidigen."
Die Anwälte von Till Lindemann haben nun reagiert: Simon Bergmann zog den Unterlassungsantrag gegen Campact zurück. Die Konzerte seien "seit Langem vorbei", hieß es in der Begründung, das erstrebte Verbot habe keine Relevanz mehr.
Castingsystem von Rammstein "von hohem öffentlichem Interesse"
Campact interpretiert das jedoch als Eingeständnis einer Niederlage und als wichtiges Signal für all diejenigen, die sich in welcher Art und Weise auch immer zu den Vorfällen und Ereignissen rund um Rammstein-Konzerte geäußert haben. Das sagte Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand von Campact, gegenüber "tagesschau.de". "Und es ermutigt hoffentlich auch Menschen in anderen Fällen, mit ihren Erfahrungen an die Öffentlichkeit zu gehen." Zudem sei die Strategie Lindemanns gescheitert, Kritikerinnen und Kritiker mundtot machen zu wollen, sagte Kolb.
Das Landgericht Hamburg hatte zudem laut "tagesschau.de" bereits festgestellt, dass es bei Rammstein und rund um Lindemann ein System gegeben habe, um ihm Frauen für After-Show-Partys und Sex zuzuführen. "Dass eine Band ein solches System unterhält, ist ein Vorgang von hohem öffentlichem Interesse, der besonders bemerkenswert ist", befand das Gericht.
Das Gericht entschied außerdem, dass die Intimsphäre Lindemanns durch die Berichterstattung nicht verletzt werde, da er Teile seines Sexuallebens selbst in die Öffentlichkeit getragen habe. Etwa habe er bei Konzerten ein Video gezeigt, in dem man ihn beim Sex mit Besucherinnen während eines Solo-Konzertes sieht.
Verwendete Quellen:
- campact.de: Petition: Keine Bühne für Rammstein
- spiegel.de: Lindemann-Anwälte ziehen im Rechtsstreit gegen Anti-Rammstein-Petition zurück
- tagesschau.de: Lindemann zieht Verfügung gegen Petition zurück
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