Der Karlsruher Richterspruch bereitet Deutschland Kopfzerbrechen: Wie soll die Politik einer unabhängigen Institution wie der EZB Schranken setzen? Die Notenbank selbst hält unbeirrt an ihrem Kurs fest.
Die Europäische Zentralbank (EZB) wird trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ihre umstrittenen Wertpapierkäufe fortsetzen.
Dies geschehe im Einklang mit dem Mandat der Notenbank, sagte Direktoriumsmitglied Isabel Schnabel der italienischen Tageszeitung "La Repubblica".
Schnabel bekräftigte, nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) sei auf juristischer Ebene zuständig für die EZB und deren Handeln. "Er entschied 2018, dass das PSPP legal ist", sagte Schnabel mit Blick auf das von Karlsruhe kritisch gesehene Kaufprogramm (Public Sector Purchase Programme).
Zuvor hatte bereits EZB-Präsidentin
Drei Monate Zeit für die Bundesregierung
Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet (Az. 2 BvR 859/15 u.a.). Die Deutsche Bundesbank darf sich demnach künftig nur an den milliardenschweren Käufen beteiligen, wenn der EZB-Rat deren Verhältnismäßigkeit nachvollziehbar darlegt.
Das oberste deutsche Gericht gab der Bundesregierung drei Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfung des Programms zu bewegen. Erstmals stellte sich Karlsruhe mit seiner Entscheidung gegen ein Urteil des höchsten EU-Gerichts.
Die EU-Kommission hatte daran erinnert, dass Urteile des EuGH für alle Mitgliedstaaten bindend seien. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte an, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen.
Bundeskanzlerin
In einer Videokonferenz des CDU-Präsidiums nannte die Kanzlerin das Urteil nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen heilbar, wenn die EZB ihr Vorgehen beim Ankauf von Staatsanleihen erläutere.
Angela Merkel spricht von "heikler Situation"
Merkel habe eingeräumt, es sei eine heikle Situation, weil es Beifall für das Urteil von anderen europäischen Staaten gegeben habe.
Polen, dessen nationalkonservative PiS-Regierung seit Jahren das Justizwesen des Landes umbaut und deswegen Ärger mit dem EuGH hat, hatte das Karlsruher Urteil gelobt. Merkel nannte Polen in der Videokonferenz den dpa-Informationen zufolge nicht ausdrücklich.
Die Kanzlerin forderte, der aktuellen Situation müsse von allen Seiten mit Klugheit begegnet werden. Merkel habe damit sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Union und die EZB gemeint, hieß es zur Erläuterung. Merkel habe betont, die Unabhängigkeit der EZB sei für Deutschland maßgeblich.
Die aktuellen Notprogramme der EZB in der Coronakrise hatten die deutschen Verfassungsrichter in ihrem Urteil ausdrücklich ausgeklammert. EZB-Direktorin Schnabel bekräftigte, die Zentralbank sei bereit, den Umfang des Notkaufprogramms "bei Bedarf" anzupassen.
EZB: 750 Milliarden Euro für Anleihenkäufe
Die EZB will in der Coronakrise im Rahmen des zusätzlichen Kaufprogramms PEPP für Staats- und Unternehmensanleihen 750 Milliarden Euro in die Hand nehmen. Dieses Kaufprogramm soll bis mindestens Ende 2020 laufen.
Im Zuge der anderen Kaufprogramme investierte die EZB zwischen März 2015 und Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere - den allergrößten Teil über das Programm PSPP, um das es in Karlsruhe ging.
Seit dem 1. November 2019 erwirbt die EZB in diesem Rahmen wieder regelmäßig Wertpapiere von Staaten, bisher in relativ geringem monatlichen Umfang von 20 Milliarden Euro.
Über Anleihenkäufe kommt viel Geld in Umlauf, das heizt normalerweise die Inflation an. Die EZB strebt mittelfristig für den Euroraum eine Teuerungsrate knapp unter 2,0 Prozent an.
Staaten und Unternehmen profitieren zudem davon, dass eine Zentralbank als großer Käufer ihrer Wertpapiere am Markt auftritt, denn sie müssen dann nicht so hohe Zinsen bieten und kommen günstiger an frisches Geld. (dpa/fte)
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