Die Todesstrafe hat eine lange Geschichte - auch in Deutschland. Die letzte Hinrichtung auf deutschem Boden gab es 1981 in der DDR. Bis 2018 stand die Todesstrafe noch als Strafe für "besonders schwere Verbrechen" in der Verfassung des Landes Hessen. Dabei ist sie laut Grundgesetz längst abgeschafft.
Es klingt kurios: Die Todesstrafe ist in Deutschland verboten. Trotzdem stand sie lange Zeit in der Verfassung des Bundeslandes Hessen.
Dort hieß es in Artikel 21, dass "besonders schwere Verbrechen" mit der Todesstrafe geahndet werden können. Was hat es damit auf sich? Konnte man in Hessen tatsächlich noch zu einer Hinrichtung verurteilt werden?
Zum Glück nicht. In Artikel 102 des deutschen Grundgesetzes steht: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Das Bundesrecht steht über dem Landesrecht. Außerdem sieht auch das Strafgesetzbuch die Todesstrafe nicht mehr vor.
Wie kommt es aber, dass die Todesstrafe noch bis 2018 in der hessischen Verfassung stand? Das liegt daran, dass Hessen im Jahr 1946 als erstes Bundesland nach dem Krieg eine Landesverfassung verabschiedet hat. Zuvor war die Todesstrafe in Deutschland gängig gewesen, und so wurde sie 1946 wieder in die neue Landesverfassung aufgenommen.
Erst nach der Volksabstimmung am 28. Oktober 2018 wurde Artikel 21 vom Hessischen Landtag aus der Hessischen Landesverfassung gestrichen.
Wie lange gab es in Deutschland die Todesstrafe?
Die Todesstrafe in Deutschland hat eine lange Geschichte. Ursprünglich geht sie auf das Prinzip der Blutrache zurück, mit dem früher Stammesfehden ausgetragen wurden.
Die Todesstrafe war ein Versuch der Obrigkeit, die Blutrache rechtlich zu regeln, da diese Fehden häufig ausarteten. Zudem war die Todesstrafe ein Symbol: Wer ein Urteil über Leben und Tod sprechen konnte, demonstrierte damit seine Macht.
Der früheste schriftliche Beleg für die Todesstrafe findet sich in der ältesten heute bekannten Rechtssammlung, dem Codex Ur-Nammu.
Er entstand um das Jahr 2100 v. Chr. in Mesopotamien. Der Codex sah vor, Kapitalverbrechen wie Mord, Raub, Vergewaltigung und Ehebruch mit dem Tod zu bestrafen.
Im Mittelalter hatten Hinrichtungen den Charakter von Volksfesten
Auch die Griechen und die Römer setzten die Todesstrafe ein. Verbreitet hat sie sich hierzulande dann ab dem 13. Jahrhundert mit der Inquisition, in der angebliche Hexen, Heiden und Ketzer verfolgt wurden.
Auch die Reformation im 16. Jahrhundert und der beginnende Humanismus hatten nur wenig Einfluss auf die Todesstrafe. Im Gegenteil bekamen Hinrichtungen immer mehr den Charakter von Volksfesten und zogen viele Menschen an.
Die Todesstrafe drohte nun auch bei weit geringeren Vergehen wie zum Beispiel Taschendiebstahl.
Zur Zeit der Französischen Revolution nahm die Zahl der Hinrichtungen noch weiter zu. Die Guillotine wurde eingeführt - sie sollte dafür sorgen, die Verurteilten nicht "unnötig" leiden zu lassen. Zuvor waren auch Hinrichtungen durch Vierteilen, Verbrennen und Rädern üblich.
Rund 12.000 Menschen während der Nazi-Herrschaft hingerichtet
Im 19. Jahrhundert sprachen sich dann immer mehr Menschen für die Abschaffung der Todesstrafe aus. Sie wurde immer seltener vollzogen - und wenn, dann oft nicht mehr öffentlich, sondern in Gefängnissen.
In der Weimarer Republik stand sie noch in der Verfassung, wurde aber nur selten verhängt. Das änderte sich drastisch im Nationalsozialismus: Vor allem nach gescheiterten Attentaten auf Adolf Hitler im Jahr 1942 wurden Menschen für immer geringere Vergehen zum Tode verurteilt.
Ab dem Jahr 1944 war dies bereits bei einem Verstoß gegen das "gesunde Volksempfinden" möglich. Experten gehen davon aus, dass im Dritten Reich die Todesstrafe an rund 12.000 Menschen vollstreckt worden ist.
Nach Kriegsende bis 1949 wurde die Todesstrafe in Deutschland nur in seltenen Fällen verhängt. Vollzogen wurde sie meist von der alliierten Militärgerichtsbarkeit.
In der Regel ging es dabei um verurteilte Nazis aus dem Dritten Reich. Das 1949 eingeführte Grundgesetz schloss die Todesstrafe aus, der entsprechende Artikel 102 ist bis heute gültig.
In der BRD und der DDR gab es unterschiedliche Regelungen
Der letzte Straftäter wurde auf westdeutschem Boden am 18. Februar 1949 hingerichtet. Es handelte sich dabei um den verurteilten Mörder Richard Schuh.
Allerdings wurden noch im Juni 1951 gegen den Protest der Bundesregierung die letzten deutschen Kriegsverbrecher im amerikanischen Militärgefängnis in Landsberg erhängt. Für West-Berlin galt zudem bis 1990 eine Sonderregelung, die die Todesstrafe erlaubte - sie wurde aber nie verhängt.
Anders war die Situation in der DDR, die ebenfalls 1949 gegründet wurde. Dort führte die Sowjetunion die Todesstrafe im Jahr 1950 wieder ein. Sie galt für Kapitalverbrechen, aber auch für politische Handlungen wie Spionage und Geheimnisverrat.
Ab 1970 wurde die Todesstrafe in der DDR nur noch selten verhängt. Der letzte Zivilist, der exekutiert wurde, war am 15. September 1972 der Kindermörder Erwin Hagedorn.
Die letzte Hinrichtung auf deutschem Boden fand in der DDR statt
Die letzte Hinrichtung in der DDR fand gut zehn Jahre später am 26. Juni 1981 statt. Dabei wurde der Hauptmann Werner Teske (Ministerium für Staatssicherheit) getötet. Ihm wurde Spionage vorgeworfen.
Am 17. Juli 1987 verkündete der Staatsrat der DDR dann, die Todesstrafe abzuschaffen. Seit Gründung der DDR wurden dort nach heutigem Wissen 231 Todesurteile ausgesprochen, davon wurden 166 vollstreckt.
In fünf weiteren Fällen ist unklar, ob die Todesstrafe vollstreckt wurde - sie galten als Staatsgeheimnis. Bis heute ist deshalb nicht abschließend geklärt, wie viele Hinrichtungen es in der DDR tatsächlich gegeben hat.
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