Angela Merkel hat sich ihr Becken gebrochen und soll sich bis Ende Januar schonen. Aber was passiert eigentlich, wenn ein Kanzler ausfällt? Die wichtigsten Fragen zur Vertretungsregelung, dem Regieren vom Kanzlerbett aus - und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

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Eigentlich hätte es niemand erfahren sollen, doch dann musste sich Angela Merkel doch der Öffentlichkeit offenbaren. Die Kanzlerin hatte sich noch vor Silvester bei einem Langlaufunfall verletzt. Sie ging nur von einer schmerzhaften Prellung aus - bis sie zum Arzt ging und die Diagnose "Bruch des Beckenrings" gestellt bekam. Eine Operation sei zwar nicht nötig, aber die Kanzlerin soll sich den Ärzten zufolge bis Ende Januar schonen und viel liegen.

Wenn sich ein normaler Arbeitnehmer eine ähnliche Verletzung zuzieht, wird er krankgeschrieben, im Betrieb vertreten und erhält seinen ganz normalen Lohn. Aber wie ist das, wenn ein Kanzler krank wird? Braucht auch er eine Krankschreibung? Wird er weiter bezahlt? Und wer vertritt ihn?

Regieren vom Krankenbett aus

Generell gilt: Ein Kanzler hat keine Anwesenheitspflicht im Kanzleramt. Theoretisch kann er oder sie sowohl im "Home-Office" oder eben auch vom Krankenbett aus regieren.

Von Bundeskanzler Willy Brandt ist bekannt, dass er sich immer wieder tagelang wegen Krankheit oder Schwermütigkeit, wie es damals hieß, zurückgezogen hat. Sein Kanzleramtschef Horst Ehmke soll dann mit ihm geschimpft haben: "Willy, aufstehen! Wir müssen regieren."

Ein Kanzler braucht kein Attest

Selbst wenn Willy Brandt dieser Aufforderung nicht nachkommen wäre, hätte es keine arbeitsrechtlichen Folgen nach sich gezogen. Denn: Weder die Regierungschefin noch ihre Minister gelten als Arbeitnehmer im klassischen Sinn und haben formal gesehen auch keinen Arbeitgeber. In dem für sie geltenden Bundesministergesetz gibt es schlicht keine Regelung für den Krankheitsfall. Man könnte auch sagen, dass kranke Kanzler oder Minister nicht vorgesehen sind. Das heißt, dass sie auch niemandem ein Attest über ihre Krankenzeit vorlegen müssen.

Eine Sprecherin der Regierung sagte jedoch: "Natürlich greifen die internen Informationskanäle und Vertretungsregelungen." Das heißt, dass Angela Merkel nicht nur in ihrem Büro Bescheid gesagt haben wird, dass sie nun vom Bett aus regiert, sondern wohl auch ihren Stellvertreter und das Kabinett informiert hat.

Wer vertritt die Kanzlerin?

Kann der Kanzler seinen Amtsgeschäften - sei es aus Krankheitsgründen oder schlicht weil er Urlaub macht - nicht nachgehen, vertritt ihn im Normalfall der zuvor zu seinem Stellvertreter ernannte Bundesminister. Aktuell ist das Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD), der immer wieder "Vizekanzler" genannt wird. Laut Grundgesetz gibt es dieses Amt aber gar nicht.

Vielmehr kann sich der Bundeskanzler zu Beginn seiner Amtszeit einen Stellvertreter frei aussuchen - solange dieser Minister ist. Laut Geschäftsordnung der Bundesregierung kann der Bundeskanzler ebenfalls frei bestimmen, bei was er vertreten werden will - und welche Aufgaben und Termine er weiterhin selbst wahrnehmen kann und will.

Ist Angela Merkel regierungsfähig?

Trotz Schmerzen hat Angela Merkel auch nicht alle Termine in den kommenden Wochen abgesagt. So hat sie sowohl die Neujahresansprache gehalten als auch die Sternsinger im Kanzleramt empfangen. Auch die Kabinettssitzung am Mittwoch will Merkel offenbar nicht von Gabriel leiten lassen, sondern selbst das Zepter führen.

Mehrere offizielle Termine wurden für diese Woche hingegen gestrichen - wie der "Antrittsbesuch" ihrer dritten Amtszeit bei Polens Ministerpräsident Donald Tusk in Warschau, ein Gespräch mit dem neuen luxemburgischen Premierminister Xavier Bettel in Berlin und eine CDU-Vorstandsklausur.

Wird die Bundeskanzlerin weiterhin bezahlt?

Sollte Merkel auch in den zwei bis Ende Januar angesetzten Sitzungswochen im Bundestag fehlen, muss sie einen Verdienstausfall hinnehmen. Zwar erhält sie trotz des ausgedünnten Terminplans weiterhin die vollen Kanzler-Bezüge. Denn dafür spielt es keine Rolle, wie viele Stunden Merkel sozusagen "aktiv" regiert. Selbst wenn Merkel komplett ausfallen würde, bekäme sie als Kanzlerin genauso viel Geld wie beim "Kompletteinsatz".

Für Abgeordnete gilt hingegen eine andere Regelung. Generell erhalten Parlamentarier kein Gehalt, sondern eine als Diäten bekannte Aufwandsentschädigung. Das führt dazu, dass ihnen dem Abgeordnetengesetz zufolge etwas abgezogen wird, wenn sie an Sitzungstagen fehlen: 100 Euro beim unentschuldigten Fehlen, 50 Euro, wenn sie sich nicht in die Anwesenheitsliste eintragen und nicht beurlaubt waren, und immerhin noch 20 Euro, wenn sie ein Attest für den Fehltag vorlegen.

Beißt Merkel für 200 Euro die Zähne zusammen?

Weil Merkel nicht nur Kanzlerin, sondern auch Bundestagsabgeordnete ist, gilt diese Regelung auch für sie. Wenn Merkel also für die zehn Sitzungstage, die bis Ende Januar noch angesetzt sind, ein Attest vorlegt, würde sie 200 Euro weniger bekommen.

Ein so geringer Betrag, dass man der Gesundheit zuliebe wohl gerne verzichtet statt auf der harten Regierungsbank zu sitzen.

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