Geflüchtete sollen einen Teil der staatlichen Unterstützung künftig über eine Bezahlkarte erhalten. Fast alle Bundesländer in Deutschland haben sich auf gemeinsame Standards geeinigt – zwei gehen einen eigenen Weg.
Ein Teil der staatlichen Leistungen für Asylbewerber in Deutschland wird künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bereitgestellt und nicht mehr als Bargeld ausgezahlt. 14 von 16 Bundesländern einigten sich dazu auf gemeinsame Standards für ein Vergabeverfahren, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Das teilte Hessens Ministerpräsident
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern scheren aus
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen die Bezahlkarte ebenfalls einführen, gehen aber demnach beim Vergabeverfahren für die Einführung eigene Wege. Die 14 anderen Bundesländer hätten sich auf ein gemeinsames Verfahren geeinigt, die Vergabe werde für den Sommer angestrebt.
Solche Bezahlkarten sollen unter anderem Schutzsuchenden die Möglichkeit nehmen, Geld aus staatlicher Unterstützung in Deutschland an Angehörige und Freunde im Herkunftsland zu überweisen. "Mit einer Bezahlkarte werden Bargeldauszahlungen an Asylbewerberinnen und -bewerber weitgehend entbehrlich", sagte der Co-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD).
Das minimiere den Verwaltungsaufwand der Kommunen. "Gleichzeitig wollen wir den Menschen mit Bleibeperspektive die Aufnahme einer regulären Arbeit erleichtern, sie sollen möglichst rasch aus dem Transferleistungsbezug herauskommen", sagte er.
Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatten sich darauf verständigt, dass Asylbewerber in Deutschland mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bekommen sollen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte daraufhin Vorschläge für bundesweite Mindeststandards erarbeitet. Bei der geplanten Ausschreibung geht es vor allem um einen gemeinsamen Dienstleister für die technische Infrastruktur.
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Über die Höhe des Barbetrags soll jedes Bundesland selbst entscheiden
"Leistungsberechtigte sollen perspektivisch einen Teil der Leistungen als Guthaben auf einer Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten. Über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen entscheidet jedes Land selbst", teilte Rhein weiter mit.
Die Bezahlkarte sei grundsätzlich in allen Branchen einsetzbar, aber nicht im Ausland. Auch Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland seien nicht vorgesehen. Leistungsberechtigte sollen den Stand ihres eigenen Guthabens einsehen können.
Rhein sieht darin einen wichtigen Schritt, um Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu senken. "Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität", erklärte er.
Asylbewerber erhalten gesetzlich festgelegte Regelleistungen und darüber hinaus besondere Unterstützung, etwa im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft. In einigen Kommunen wurden bereits in Modellversuchen Bezahlkarten für Flüchtlinge eingeführt, mit denen sie staatliche Leistungen als Guthaben erhalten, aber nicht mehr als Bargeld. So beispielsweise seit dem Dezember 2023 im Landkreis Greiz in Thüringen.
Auch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine waren nach dem Angriff auf ihr Land am 24. Februar 2022 zunächst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt worden. Seit Juni 2022 sind sie in die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (vormals Hartz IV, jetzt Bürgergeld) integriert. Neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten den Angaben zufolge weiter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, bis ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Ende 2022 hatten rund 482 300 Menschen nach Angaben des Statistischen Bundesamts Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, Zahlen für 2023 liegen bisher nicht vor. (dpa/ank)
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