• Mitten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie besteht die AfD auf einen Parteitag mit Präsenzpflicht. Er soll mit 600 Delegierten in Kalkar stattfinden - und ohne Maskenpflicht.
  • Ein Oberverwaltungsgericht hat nun aber geurteilt, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend sein wird.
  • Das Gelände in Kalkar erlangte vor Jahrzehnten als Ort eines Atomkraftwerks, das nach seinem Bau niemals in Betrieb genommen wurde, Berühmtheit. Es ist heute ein Freizeitpark.

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Vielen Menschen ist die nordrhein-westfälische Stadt Kalkar aufgrund eines Kernkraftwerks ein Begriff, das bis 1985 zwar gebaut, aber niemals in Betrieb genommen wurde. Jahre später sorgt Kalkar nun aufgrund eines Bundesparteitags der AfD mal wieder bundesweit für Schlagzeilen.

Dieser soll - anders als zuletzt bei den Grünen - nicht digital stattfinden, sondern auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks, das inzwischen einen Freizeitpark beherbergt, das "Wunderland" Kalkar.

Kalkar wehrt sich gegen Darstellung als "AfD-Hochburg"

Kalkars Bürgermeisterin Britta Schulz wehrte sich drei Tage vor Beginn der Veranstaltung im Rahmen einer Pressekonferenz "im Namen der Stadt" gegen die Darstellung Kalkars "nach außen" als "AfD-affin" oder "AfD-Hochburg". Die Stadt gehöre zudem nicht in das Lager der "Corona-Leugner".

Das Recht aber befinde sich auf Seiten der AfD. Deren Bundesparteitag falle laut Paragraf 13, Absatz zwei, Nummer zwei der Corona-Schutzverordnung unter die "privilegierten Veranstaltungen", sei demgemäß seitens der Stadt weder genehmigungspflichtig noch zu verhindern. Der Bundesparteitag sei "zulässig und kann nicht verboten werden", betonte Schulz. Dies gelte auch für die "in diesem Zusammenhang ganz wichtige" Demonstration, die "draußen vor den Toren des 'Wunderlandes' genehmigt ist."

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AfD scheitert mit Klage vor Verwaltungsgericht

Wie am Freitag entschieden wurde, müssen die Delegierten der AfD bei der Veranstaltung auch am Sitzplatz einen Mund-Nase-Schutz tragen. Die Partei ist mit einer Klage gegen diese Hygieneauflage vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert.

Wie das Gericht mitteilte, begründeten die Richter ihren Eilbeschluss mit dem legitimen Zweck, "die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus einzudämmen".

Die Anordnung beruhe auf der Grundannahme, dass sich das Virus bei direkten persönlichen Kontakten im Wege einer Tröpfcheninfektion oder über Aerosole besonders leicht verbreite. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Die Partei hatte die Vorgabe, dass die Delegierten am Platz und selbst im Freien durchgehend einen Mund- und Nasenschutz tragen müssen, als unangemessene Beschränkung der Betätigungsfreiheit von politischen Parteien kritisiert.

Die Veranstaltung war nur unter strengen Hygiene-Auflagen genehmigt worden, um eine Verbreitung des Coronavirus auf dem Parteitag zu verhindern. Auch das NRW-Gesundheitsministerium in Düsseldorf hatte mit Verweis auf die besondere Bedeutung eines Bundesparteitags dafür plädiert.

AfD-Ordner und das Ordnungsamt kontrollieren die Einhaltung der Maskenpflicht

AfD-eigene Ordner und Kräfte des Ordnungsamts Kalkar sollen die Maskenpflicht in der Halle kontrollieren, in der einschließlich Journalisten und Mitarbeitern bis zu 800 Menschen sein werden. Sollte ihnen das nicht gelingen, wäre die Polizei nicht weit - wegen der Proteste gegen den AfD-Parteitag ist sie ohnehin mit einem Großaufgebot vor Ort. Die Veranstaltung könne "ein Hotspot werden", fügte Schulz an. Sie sei "unverantwortlich", aber zulässig.

Und worum geht es thematisch? Die AfD will nicht über COVID-19, sondern über sozialpolitische Fragen und ein Rentenkonzept beraten. Zuwanderung sei kein gangbarer Lösungsweg zur Finanzierung der Rente künftiger Generationen. Die AfD setzt stattdessen auf politische Instrumente, um die Geburtenrate zu erhöhen. Dabei sind ihnen finanzielle Vorteile für Eltern wichtiger als Investitionen in zusätzliche Hort- und Kita-Plätze.

Grundeinkommen für deutsche Staatsbürger?

Ein Modell für ein Grundeinkommen nur für deutsche Staatsbürger wird der Brandenburger Bundestagsabgeordnete René Springer in Kalkar vorstellen. Hinter seinem Antrag stehen neben anderen auch Parteichef Jörg Meuthen und - mit einigen Einschränkungen - der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla.

Das Konzept sieht vor, dass jeder deutsche Staatsangehörige, der sich dauerhaft im Inland aufhält, von Geburt an monatlich 500 Euro vom Staat bekommt - und zwar ohne Antrag und Bedarfsprüfung. Wer genug verdient, würde nach diesem Modell am Ende des Jahres weniger Einkommensteuer zahlen anstatt das Geld ausgezahlt zu bekommen - ähnlich wie heute schon beim Kindergeld. Ausländer sollen nach Vorstellungen der AfD-Politiker dagegen weiterhin einen Antrag stellen müssen, um nach einer Bedürftigkeitsprüfung Sozialleistungen zu beziehen.

Da sich intern aber zwei Lager unversöhnlich gegenüberstehen - diejenigen, die in Migrationsfragen besonders weit rechts, aber in sozialpolitischen Fragen eher links stehen - bietet die Partei drei Jahre nach ihrem Einzug in den Bundestag ein zerrissenes Bild.

Das Gewicht des rechten Lagers schwindet auch nach der offiziellen Auflösung des sogenannten "Flügels" nicht. Im Gegenteil - nach Einschätzung von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang wird der Einfluss der "Flügel"-Leute um den Thüringer Björn Höcke sogar größer.

Frage nach der Radikalität der AfD stellt sich von Neuem

Der Parteitag dürfte daher auch Aufschluss darüber geben, wie radikal die Partei inzwischen ist - und wie mächtig die Widersacher von Meuthen. Denn das Rechtsaußen-Lager hat mit ihm noch eine Rechnung offen. Schließlich hatte auf Meuthens Betreiben der AfD-Bundesvorstand den Rauswurf des Höcke-Vertrauten Andreas Kalbitz beschlossen.

Kalbitz verlor nicht nur den Vorsitz von Fraktion und Landesverband in Brandenburg, sondern auch seinen Posten als Beisitzer im Bundesvorstand. Der Fraktionsvorsitz in Brandenburg wurde aus dem Höcke-Lage nachbesetzt, der Posten im Bundesvorstand soll nun in Kalkar neu vergeben werden. Auch das Amt des Bundesschatzmeisters wird neu besetzt.

Wie groß die Wut auf Meuthen im rechten AfD-Lager ist, könnte sich an Antrag SN-3 zeigen. Der Kreisvorstand Freiburg fordert, der Bundesparteitag möge beschließen, dass er "das spalterische Gebaren" von Meuthen und seinen Anhängern missbillige. Der Parteitag solle zudem feststellen, "dass der Absturz in der Wählergunst kausal genau damit zusammenhängt". Bekäme der Antrag eine Mehrheit, wäre Meuthen schwer beschädigt.

Hinter dem Antrag steht der ultrarechte Freiburger Kommunalpolitiker Dubravko Mandic, der wiederholt durch Pöbeleien, Gesetzesverstöße und rechte Ausfälle auf sich aufmerksam machte. Er gilt als erbitterter Gegner Meuthens.

Die endlosen Machtkämpfe in der AfD scheinen ihre Spuren zu hinterlassen. Die Umfragewerte sind mit neun bis zehn Prozent eher schwach - verglichen damit, dass die Partei im Jahr 2018 stellenweise bis zu 18 Prozent der Wählergunst für sich verbuchen konnte.

Verbotsverfahren schwebt über der AfD

Dass zwei rechte Youtuber auf Einladung von AfD-Abgeordneten im Bundestag Parlamentarier anderer Parteien bedrängten, brachte der AfD gehörig Ärger ein. Die Störaktionen lösten sogar Überlegungen zu einem Verbotsverfahren gegen die AfD aus - was Meuthen als "absurd" zurückwies. Deutlich konkreter ist für die Partei eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz.

Möglicherweise noch im Dezember könnte Verfassungsschutzpräsident Haldenwang dazu eine Entscheidung bekanntgeben, wie das Magazin "Cicero" berichtete. Mit der Hypothek einer verfassungsfeindlichen Partei dürfte für die AfD das Superwahljahr 2021 noch einmal deutlich schwieriger werden. (AFP/dpa/hau/fte)

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