Der Bundesrat hat der Einstufung von Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten zugestimmt. Die Vorlage des Bundestages erreichte am Freitag in der Länderkammer die notwendige Mehrheit. Mit dem Schritt soll die steigende Zahl von Asylsuchenden begrenzt werden. Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus den beiden ehemaligen Sowjetrepubliken lag im ersten Halbjahr unter 0,1 Prozent.
Sichere Herkunftsstaaten sind solche, bei denen davon ausgegangen wird, dass es dort in der Regel weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gibt und dem betroffenen Ausländer damit in seiner Heimat kein ernsthafter Schaden droht. Damit kann ein Asylantrag leichter abgelehnt werden. Außerdem hat eine Asylklage keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, die Betroffenen können zwar vor einem Gericht gegen einen ablehnenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge klagen, müssen den Ausgang des Verfahrens dann aber im Ausland abwarten. Bisher gilt das für die Länder der Europäischen Union sowie für Ghana, Senegal, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Kosovo und Montenegro.
Thüringens Ministerpräsident, Bodo Ramelow, kritisierte die Ausweitung der Liste am Freitag ausführlich und begründete, weshalb er nicht zustimmen werde. Immer mehr Staaten als sichere Herkunftsländer auszuweisen, sei "leider kein vernünftiger Weg", der langfristig durchgehalten werden könne, sagte der Linken-Politiker. Wichtiger wäre es, Staaten wie Marokko, Tunesien und Algerien dazu zu bringen, bei der Identifizierung und Rücknahme ihrer ausreisepflichtigen Staatsbürger besser zu kooperieren.
Die Grünen halten zwar mehrheitlich nichts von dem Instrument der sicheren Herkunftsländer, haben sich diesmal aber kompromissbereit gezeigt - auch weil es für diejenigen aus Moldau und Georgien, die tatsächlich verfolgt werden, aufgrund der Visafreiheit die Möglichkeit einer Einreise nach Deutschland besteht.
Derzeit stammten mehr als 15 Prozent der Asylanträge, die in Deutschland abgelehnt werden, von Menschen aus Georgien und Moldau, sagte der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp (FDP). Der Beschluss des Bundesrates bilde die Grundlage dafür, "dass wir jetzt mit Migrationsvereinbarungen unsere bereits gute Zusammenarbeit mit beiden Ländern auf ein neues Niveau heben und irreguläre Migration erheblich reduzieren können".
Gleichzeitig sei vorgesehen, bestehende Saisonarbeiter-Regelungen mit diesen Staaten zu verbessern und eine "Bildungspartnerschaft" voranzutreiben. Die Bundesregierung arbeite außerdem daran, georgische und moldauische Arbeitskräfte insbesondere im Bereich der Pflege anzuwerben, die derzeit in anderen Ländern in prekären Beschäftigungsverhältnissen seien. © dpa
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