Berufstätige Eltern, Arbeitnehmer in Kurzarbeit und Restaurants: Der Bundestag will den von der Corona-Pandemie betroffenen Gruppen sofort helfen. Dafür gibt es finanzielle Hilfen - schnell und unkompliziert. Was sich ändert.
Der Staat greift berufstätigen Eltern, Arbeitnehmern in Kurzarbeit und Restaurants in der Coronakrise noch stärker unter die Arme. Der Bundestag beschloss am Donnerstag gleich mehrere Finanzspritzen, die noch vor dem geplanten Konjunkturprogramm schnell und unkompliziert wirken sollen.
So sollen Eltern länger Lohnersatz bekommen, wenn sie wegen der Kinderbetreuung zu Hause nicht arbeiten können. Für Restaurants sind Steuererleichterungen vorgesehen. Damit die Maßnahmen in Kraft treten, muss der Bundesrat noch zustimmen.
Es sei aber klar, dass das alles zur wirtschaftlichen Bewältigung der Pandemie nicht ausreiche, betonten Regierungsfraktionen und Opposition im Bundestag. In der kommenden Woche wollen Union und SPD deshalb weitere Konjunkturhilfen vorlegen, die der Wirtschaft nach der Krise wieder auf die Beine helfen und die Bürger entlasten sollen.
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Die am Donnerstag im Eilverfahren beschlossenen Hilfen richten sich vor allem an Familien und die wegen wochenlanger Schließungen besonders gebeutelte Gastronomie:
Beschluss 1: Lohnersatz für Eltern
Väter und Mütter, die wegen der Einschränkungen bei Kitas und Schulen nicht arbeiten können, bekommen länger Geld vom Staat. Der Lohnersatz wird von bisher 6 auf bis zu 20 Wochen verlängert. Jedes Elternteil bekommt Anspruch auf 10 Wochen Entschädigung, Alleinerziehende auf 20 Wochen. Außerdem soll der Zuschuss künftig auch tageweise gelten, wenn die Kinder nur ab und zu in Kita oder Schule dürfen. Der Staat zahlt 67 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens aber 2.016 Euro im Monat.
Bedingung für den Lohnersatz ist, dass die Kinder jünger als zwölf oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und dass es sonst "keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit" gibt. Die FDP kritisierte, dass die Betreuung während der Arbeit im Homeoffice derzeit als zumutbar gilt. "Homeoffice und Kinderbetreuung sind zwei Jobs, die dauerhaft nicht ohne erhebliche Einschnitte zusammen erledigt werden können", betonte der Abgeordnete Grigorios Aggelidis. Eltern die Hilfen zu verweigern, wenn sie ihren Job grundsätzlich in Heimarbeit machen könnten, sei falsch.
Die Bundesregierung hatte zuletzt geschätzt, dass von den rund 4 Millionen Erwerbstätigen mit Kindern unter zwölf Jahren rund 1,4 Millionen die Entschädigung erhalten könnten. Eine neue Prognose sei wegen der schrittweisen Öffnung der Schulen und Kitas aber schwierig.
Beschluss 2: Weniger Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. So sollen Restaurants unterstützt werden, die wegen der Pandemie große Umsatzeinbrüche haben. Die Steuersenkung gilt ab Juli und befristet für ein Jahr.
Die Opposition kritisierte, das wirke nur, wenn die Restaurants auch wieder Umsätze machten. Außerdem würden Kneipen, Bars und Clubs vergessen - denn die Mehrwertsteuer auf Getränke soll nicht gesenkt werden. "Statt der kleinen Eckkneipe zu helfen, werfen Sie hier einen alten Hut in den Ring", sagte der Linken-Abgeordnete Stefan Liebig. Kneipen bräuchten direkte Zuschüsse. Die SPD stellte in Aussicht, sie dafür im geplanten Konjunkturprogramm zu berücksichtigen.
Beschluss 3: Steuerfreie Zuschüsse bei Kurzarbeit
Der Bundestag beschloss außerdem, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld größtenteils steuerfrei bleiben sollen. Millionen Bürger sind wegen der Pandemie gerade in Kurzarbeit. Viele Firmen hatten angekündigt, das Kurzarbeitergeld ihrer Angestellten aufzustocken - weil besonders Geringverdiener sonst längerfristig kaum über die Runden kommen.
Die Steuerbefreiung gilt laut Gesetz für Zuschüsse "bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll- und dem Ist-Entgelt". Konkret bedeutet das etwa bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 2.500 Euro und 40 Prozent weniger Arbeitszeit: Der Staat stockt das übrig bleibende Nettoeinkommen von 1.500 Euro zu Beginn der Kurzarbeit mit 600 Euro Kurzarbeitergeld auf. Der Arbeitgeber kann dann bis zu 200 Euro steuerfrei dazugeben. (dpa/sap)
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