Migranten, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland kommen, sollen nach dem Willen von Justizminister Buschmann (FDP) künftig deutlich weniger Geld bekommen. Lediglich die Rückkehr soll ihnen der Staat noch bezahlen.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann spricht sich für eine Kürzung von Sozialleistungen für bestimmte Asylbewerber aus. Gemeint sind jene Asylsuchende, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland einreisen.

"Es gilt das Dublin-System, wonach der EU-Staat für einen Flüchtling zuständig ist, in dem dieser die EU betreten hat. Viele kommen aber trotzdem nach Deutschland", sagte der FDP-Politiker der "Welt am Sonntag". Und weiter: "Ich meine, dass wir die Sozialleistungen bei diesen Fällen auf die Finanzierung der Rückkehrkosten beschränken könnten."

Buschmann: Unterstützung lockt Menschen zu uns

Die Asylbewerber hätten bereits im Ersteinreisestaat Anspruch auf Unterstützung. "Sie können nicht erwarten, von der Solidarität der Menschen hierzulande zu leben, wenn sie nicht zurückreisen wollen", betonte er. "Das ist sicherlich umstritten, aber wir müssen an diese Pull-Faktoren weiter ran, die aktuell zu viele Menschen auf irregulärem Wege zu uns locken."

Der Dublin-Verordnung zufolge ist immer nur ein EU-Mitgliedsstaat für die Prüfung und die Abwicklung von Asylverfahren zuständig. Ein Kriterium ist der erste Einreisestaat. Geprüft wird aber zum Beispiel auch, ob sich bereits ein Familienangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat befindet.

Asylanträge EU-weit auf höchstem Stand seit 2016

Insgesamt wurden in der EU im Jahr 2023 rund 1,05 Millionen erstmalige Asylanträge gestellt – der höchste Wert seit 2016. Auf Deutschland entfielen davon rund 329.035, also rund ein Drittel. In Deutschland waren die Zahlen zuletzt jedoch deutlich rückläufig, die Zahl der Abschiebungen ist leicht gestiegen.

Buschmann wies darauf hin, dass Zurückweisungen von Schutzsuchenden auf deutschem Boden rechtlich nicht möglich sind – wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH. "Aber es gibt ja andere Möglichkeiten, etwa Grenzkontrollabkommen mit Nachbarstaaten. Das bedeutet, dass auf deren Boden mit deren Einverständnis schon Kontrollen stattfinden. Dort kann dann auch noch zurückgewiesen werden. Und genau das tun wir bereits seit längerem." (dpa/mcf)

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