Bundesjustizminister Marco Buschmann plädiert für einen neuen Anlauf für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe noch in dieser Wahlperiode.

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"Ich fände es gut, wenn es zu einem Ergebnis in dieser Legislaturperiode käme", sagte der FDP-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Aber noch wichtiger ist, dass die Lösung gut ist, denn es geht hier um eines der höchsten Rechtsgüter, nämlich das menschliche Leben."

Im Bundestag hatten Mitte 2023 zwei Entwürfe für einen gesetzlichen Rahmen mit Bedingungen und Voraussetzungen für die Sterbehilfe keine Mehrheit bekommen. Hintergrund der Initiativen aus dem Bundestag war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch 2020 gekippt hatte, weil es das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzte.

Dabei hat geschäftsmäßig nichts mit Geld zu tun, sondern meint auf Wiederholung angelegt. Im Oktober 2023 nahm eine fraktionsübergreifende Gruppe im Bundestag das Thema Sterbehilfe dann wieder auf.

Buschmann sagte nun, es brauche eine hinreichend klare gesetzliche Regelung, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten bringe. Es sei jedoch gute Tradition, "dass sich die Bundesregierung in solchen komplexen medizinethischen Fragen zurückhält und dem Parlament den Vortritt" lasse. "Als Abgeordneter finde ich, dass das Bundesverfassungsgericht mit Recht betont hat, ein Mensch müsse das Recht haben, selber über sein Lebensende zu entscheiden."

Zugleich müsse verhindert werden, dass Menschen die Entscheidung vorschnell träfen und Druck auf sie ausgeübt werden könne. "Ältere, Kranke oder anders Pflegebedürftige sollten nicht über Sterbehilfe nachdenken, weil sie sich als Zumutung für ihre Mitmenschen empfinden oder diesen Eindruck vermittelt bekommen."  © dpa

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