Die CDU-Spitze hat Beschwerde gegen den Verbleib des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen in der Partei eingelegt. Der Ausschluss Maaßens sei "politisch zwingend und rechtlich zulässig und geboten", hieß es in einem 67-seitigen Beschwerdeschreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Mildere Mittel seien rechtlich und politisch unzureichend. Das Schreiben ist auf den 9. November datiert. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet.
CDU-Generalsekretär
Im Beschwerdeschreiben der Bundes-CDU wird dies als "kolossale Fehleinschätzung" bezeichnet. Das habe Maaßen durch sein weiteres Verhalten selbst gezeigt. "Er verstößt seit der mündlichen Verhandlung und Aussprache laufend weiter gegen Ordnung und Grundsätze der CDU." So setze sich Maaßen etwa für eine Zusammenarbeit mit der AfD ein. Er habe sich "politisch und ideologisch radikalisiert" und lebe "in einer Gedankenwelt, wie sie für die AfD typisch ist, nicht (mehr) in derjenigen der CDU".
Der "Spiegel" zitierte aus einer Mitteilung von Maaßens Anwalt: "Herr Dr. Maaßen hält sich an parteiinterne Regelungen." Weiter hieß es demnach, Maaßen äußere sich daher nicht öffentlich über Inhalte des Verfahrens.
Das langjährige CDU-Mitglied Maaßen ist Chef der als besonders konservativ geltenden Werte-Union, die aber keine Organisation der Partei ist. Bei der Bundestagswahl 2021 hatte er in einem Südthüringer Wahlkreis kandidiert, scheiterte aber. Maaßen war wegen mehrerer umstrittener Äußerungen auch in der eigenen Partei stark in die Kritik geraten - etwa wegen der Behauptung, Stoßrichtung der "treibenden Kräfte im politischen-medialen Raum" sei ein "eliminatorischer Rassismus gegen Weiße". © dpa
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