Die Ampel-Koalition hat beim Heizungsgesetz letzte Hürden aus dem Weg geräumt. Millionen von Hausbesitzern und Mietern sollen nun bald Klarheit bekommen, was auf sie zukommt.

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Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt. Bei einem Treffen mit den Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr. Bisher hatten die Ampel-Partner sich nur auf grobe "Leitplanken" zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt.

Nun haben sich die Koalitionspartner auch in Detailfragen geeinigt, auch wenn Verhandlungsteilnehmer sich am Dienstag noch bedeckt hielten. "Es wäre jetzt wirklich ein grobes Foul, wenn ich die Details der sich abzeichnenden Einigung jetzt hier vortragen würde", sagte Robert Habeck bei einer Konferenz der Süddeutschen Zeitung, "Das würden die mir nicht verzeihen."

Trotzdem sickerten einige Informationen aus Verhandlungskreisen an Medien und Nachrichtenagenturen durch.

Hausbesitzer haben mehr Zeit beim Heizungstausch

So sollen viele Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch bekommen als ursprünglich geplant. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden.

Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen - also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.

Die kommunale Wärmeplanung müsse laut "Spiegel" in größeren Städten spätestens bis 2026 und in kleineren Gemeinden bis 2028 feststehen. Wer in diesem Zwischenzeitraum eine neue Heizung einbaut, ist dazu verpflichtet, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, darf sich danach aber auch entschließen, eine Gasheizung einzubauen.

An den Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Civey kann jeder teilnehmen. In das Ergebnis fließen jedoch nur die Antworten registrierter und verifizierter Nutzer ein. Diese müssen persönliche Daten wie Alter, Wohnort und Geschlecht angeben. Civey nutzt diese Angaben, um eine Stimme gemäß dem Vorkommen der sozioökonomischen Faktoren in der Gesamtbevölkerung zu gewichten. Umfragen des Unternehmens sind deshalb repräsentativ. Mehr Informationen zur Methode finden Sie hier, mehr zum Datenschutz hier.

Details zur Förderung bekannt

Bei der staatlichen Förderung sollen unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent der Investitionskosten beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Geplant sei wie im Konzept des Wirtschaftsministeriums vorgesehen ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte.

Für einkommensschwache Haushalte soll es eine höhere Förderung geben, zudem ist ein "Geschwindigkeitsbonus" geplant. Insgesamt soll eine Förderung von bis zu 70 Prozent erreicht werden können. Das Konzept des Wirtschaftsministeriums sah einen Höchstfördersatz von 50 Prozent vor, durch verschiedene Klimaboni.

Umlage auf Mieter kann auf 10 Prozent erhöht werden

Konkretisiert wurden die Pläne für eine weitere Modernisierungsumlage. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr, einigten sich die Fraktionsspitzen darauf, dass die Modernisierungsumlage auf 10 Prozent erhöht werden kann - aber nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Bislang dürfen Vermieter maximal 8 Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf ihre Mieter umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden - als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.

Die Ampel strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz - das sogenannte Heizungsgesetz - noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. In der kommenden Woche soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben. (dpa/lko/fte)

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