Wer Deutsche oder Deutscher werden möchte, muss beim staatlichen Einbürgerungstest in Zukunft wohl Fragen zum Holocaust beantworten, weiterhin soll das Existenzrecht Israels und jüdisches Leben in Deutschland in der Vorbereitung thematisiert und im Test abgefragt werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser sieht in dieser Änderung einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Antisemitismus.
Im staatlichen Einbürgerungstest soll einem "Spiegel"-Bericht zufolge künftig Wissen zum Holocaust, zum Existenzrecht Israels sowie zu jüdischem Leben in Deutschland abgefragt werden.
"Aus dem deutschen Menschheitsverbrechen des Holocaust folgt unsere besondere Verantwortung für den Schutz von Jüdinnen und Juden und für den Schutz des Staates Israel", sagte Bundesinnenministerin
Fragen zu Israel und jüdischem Leben
Wer Deutsche oder Deutscher werden wolle, müsse wissen, "was das bedeutet und sich zu dieser Verantwortung Deutschlands bekennen", sagte Faeser weiter. Dieses Bekenntnis müsse "klar und glaubhaft" sein. Deshalb werde nun nach dem Gesetz zum Staatsbürgerschaftsrecht auch der Einbürgerungstest verändert. Eine Verordnung dafür solle "in Kürze" geändert werden.
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Der "Spiegel" nannte Beispiele für die neuen Fragen des Einbürgerungstests. Es gehe unter anderem darum, wie ein jüdisches Gebetshaus heißt, wann der Staat Israel gegründet wurde und woraus sich die besondere Verantwortung Deutschlands für Israel begründet.
Wie hierzulande Holocaustleugnung bestraft wird und wer bei den rund 40 jüdischen Makkabi-Sportvereinen Mitglied werden darf, zählt demnach ebenfalls zum neuen Fragenkatalog. (AFP/lag)
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