Schlechte Karten für Österreich im Streit um die deutsche Pkw-Maut: Laut einem Gutachter des Europäischen Gerichtshofs ist die von Deutschland vorgesehene Abgabe rechtens. Der Experte empfiehlt, Österreichs Klage gegen die Neuregelung abzuweisen. Bindend ist die Einschätzung des Gutachters für die obersten EU-Richter jedoch nicht.
In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich der Generalanwalt dafür ausgesprochen, die Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut abzuweisen.
Die geplante Entlastung deutscher Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Steuer stelle keine Diskriminierung dar, erklärte der für das Verfahren zuständige Generalanwalt Nils Wahl aus Schweden am Mittwoch (Az. C-591/17).
Die deutschen Behörden hätten völlig zu Recht die Ansicht vertreten, dass die bisher hauptsächlich von den Steuerzahlern getragenen Kosten des Autobahnnetzes gleichmäßig auf alle Nutzer aufgeteilt werden müssten, erklärte Wahl.
Dies schließe ausländische Autofahrer ein. Zudem hätten die Behörden zu Recht angenommen, dass deutsche Fahrzeughalter "einer unverhältnismäßig hohen Besteuerung unterworfen würden, wenn sie sowohl die Infrastrukturabgabe als auch der Kraftfahrzeugsteuer unterlägen".
Die Einschätzung des Gutachters ist für die obersten EU-Richter nicht bindend, in der Mehrzahl der Fälle folgen sie ihr aber. Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.
Österreich brachte Deutschland vor den EuGH
Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage Österreichs. Nach dessen Ansicht werden ausländische Autofahrer durch die Abgabe diskriminiert, weil inländische Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll für die Maut entlastet werden.
Bei dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wird Österreich von den Niederlanden unterstützt, Deutschland von Dänemark.
Die EU-Kommission hatte 2016 nach langem Ringen grünes Licht für die deutsche Maut gegeben, Österreich zog daraufhin selbst vor Gericht.
Die umstrittene Maut soll im Herbst 2020 starten und auf Bundesstraßen und Autobahnen kassiert werden. Sie ist ein Prestigeprojekt der CSU. Inländische Autofahrer sollen künftig im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden.
Fahrer aus dem Ausland sollen nur für Autobahnen zahlen. Nach Abzug der Kosten soll die Maut gut 500 Millionen Euro im Jahr für Investitionen einbringen.
Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Maut gegen Deutschland eingeleitet, später aber wieder eingestellt, weil durch Nachbesserungen Bedenken einer Diskriminierung aufgehoben worden waren.
Im März 2017 gab der Bundesrat grünes Licht für die auf Druck der EU-Kommission leicht geänderten Mautgesetze.
Politischer Gegenwind von EU-Seite
Deutschlands Mautpläne sind in der EU umstritten. Vergangenen Oktober hatte das Europaparlament für einen Gesetzesvorschlag gestimmt, der vorsieht, Mautgebühren künftig an die zurückgelegte Entfernung zu koppeln.
Die schon beschlossene, aber noch nicht eingeführte deutsche Pkw-Maut soll hingegen pauschal für bestimmte Zeiträume erhoben werden - ähnlich dem Vignetten-Prinzip.
Schon im Mai 2017 hatte die EU-Kommission die Abkehr von zeitbezogenen Maut-Gebühren vorgeschlagen - um die
tatsächliche Straßennutzung akkurater widerzuspiegeln. Der damalige Bundesverkehrsminister forderte daraufhin, dass die EU-Mitgliedstaaten die Freiheit haben müssten, selbst über ihr Maut-System zu entscheiden.
Das EU-Parlament stimmte im Oktober dafür, die Kommissionspläne etwas zu ändern: Für Lastwagen und schwere Lieferwagen über 2,4 Tonnen soll die streckenbezogene Maut ab 2023 kommen, für Fahrzeuge wie Vans und Minibusse dann ab 2027.
Die deutsche Pkw-Maut soll laut Gesetz für alle Personenwagen und Wohnmobile mit bis zu neun Sitzen gelten. Die Definition der Fahrzeugklassen im deutschen Gesetz und in dem EU-Entwurf sind also etwas unterschiedlich.
Bevor neue EU-Regeln verabschiedet werden können, muss sich das Parlament noch mit den Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss einigen. (ank/afp/dpa)
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