Robert Habeck wolle die Temperatur in allen Arbeitsräumen auf maximal zwölf Grad begrenzen, heißt es im Netz. Zwar gibt es diese Grenze in einer neuen Verordnung, doch sie gilt nur in bestimmten Fällen: Betroffen sind öffentliche, unbewohnte Gebäude, in denen schwere körperliche Arbeit geleistet wird.
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Die Beiträge suggerieren, eine Grenze von zwölf Grad Celsius beziehe sich auf alle Arbeitsräume, also auch auf Büros. Unsere Recherche zeigt: Das ist irreführend. Es geht um eine Verordnung, die nicht generell für Arbeitsräume gilt, sondern für öffentliche Arbeitsstätten, etwa Rathäuser. Pflegeheime, Kitas oder Kliniken sind davon ausgeschlossen. Die Grenze von zwölf Grad gilt nur für körperlich schwere Tätigkeiten. Schon seit Jahren empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für solche Tätigkeiten eine Raumtemperatur von mindestens 12 Grad.
Grenzen in der Verordnung gelten nur für öffentliche Gebäude
Am 16. August berichtete Business Insider vorab über einen Entwurf der neuen Verordnung. Demnach gelten in öffentlichen Gebäuden unterschiedliche Höchstwerte je nach Art der Tätigkeit. Für "körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit wie im Büro" seien es 19 Grad, für körperliche leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad, für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 17 Grad, für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad und für körperlich schwere Tätigkeit 12 Grad.
Die Bundesregierung hat am 24. August dann zwei Verordnungen zum Energiesparen beschlossen und veröffentlicht: eine mit kurzfristigen Maßnahmen (hier) und eine mit mittelfristigen Maßnahmen (hier). Die Verordnung mit kurzfristigen Maßnahmen enthält die oben genannten Temperaturgrenzen. Sie tritt am 1. September 2022 in Kraft und gilt für sechs Monate.
Die Information, für welche Arbeitsräume welcher Grenzwert gilt, findet sich auch im Text von News.de, der in sozialen Netzwerken aber nur teilweise verlinkt wird. Teilweise wird auch nur ein Screenshot der Überschrift geteilt – und diese ist irreführend. Sie suggeriert fälschlich, die Höchsttemperatur von zwölf Grad beziehe sich auf alle Arbeitsräume – und dass dies eine völlige Neuerung sei.
Tatsächlich gab es die Empfehlung von mindestens 12 Grad für Räume, in denen schwer gearbeitet wird, aber schon vorher. Sie wurde in den technischen Regeln für Arbeitsstätten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin festgelegt. Für Arbeitsräume bei leichter körperlicher Arbeit im Sitzen lautete die Empfehlung bislang mindestens 20 Grad – das ist ein Grad mehr als in der neuen Verordnung. Diese Regeln waren jedoch bisher nicht verpflichtend.
Schulen, Kitas und Kliniken sind von der Temperatur-Grenze ausgenommen
Für eine Reihe öffentlicher Gebäude gelten die neuen Maßnahmen nicht, wie aus der Verordnung hervorgeht. Ausgenommen sind etwa medizinische Einrichtungen, Schulen und Kitas. Die Temperaturgrenzen in der Verordnung beziehen sich zudem lediglich auf sogenannte "Nichtwohngebäude" – damit sind zum Beispiel Pflegeheime ebenfalls nicht von den Heiz-Höchstwerten betroffen.
Diese Höchsttemperaturen gelten weder für den privaten noch für den gewerblichen Bereich, sondern ausschließlich für den öffentlichen. Die öffentliche Hand soll als Vorbild für Unternehmen dienen, heißt es in der Begründung der Bundesregierung zu der Verordnung. Die Verordnung ermögliche, "dass Arbeitgeber auch in gewerblichen Bereichen rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen." Das sei die Grundlage für Selbstverpflichtungen in Betrieben zur Energieeinsparung.
Welche Maßnahmen enthalten die Verordnungen noch?
Im privaten Bereich untersagt die Verordnung mit kurzfristigen Maßnahmen zudem etwa das Heizen von Pools mit Gas oder Netzstrom. Geschäfte dürfen zudem ihre Eingangstüren nicht dauerhaft geöffnet lassen, um keine Energie zu verschwenden.
Die Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und gilt für zwei Jahre. Damit werden unter anderem Eigentümer von Gebäuden mit Erdgasanlagen verpflichtet, die Heizungsanlage zu prüfen und gegebenenfalls optimieren zu lassen. Betriebe werden zudem verpflichtet, ihre Energieeffizienz zu verbessern.
Beide Verordnungen begründete die Bundesregierung damit, dass sie eine Notsituation bei der Energieversorgung im Winter vermeiden wolle. Jede eingesparte Kilowattstunde helfe gegen die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen.
Fazit: Die Höchsttemperatur von zwölf Grad betrifft nur öffentliche Arbeitsstätten, in denen körperlich schwer gearbeitet wird. Schon immer galt für solche Arbeitsräume, dass sie wesentlich kühler sein können als Büros.
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