Die Klimaschützer von "Fridays for Future" haben zum globalen Klimastreik aufgerufen: Ab Freitag soll weltweit für den Kampf gegen die Erhitzung des Planeten demonstriert werden. Nicht nur Jugendliche, auch alle Erwachsenen sollen diesmal mitmachen. Doch was müssen Arbeitnehmer berücksichtigen, wenn sie sich anschließen wollen? Die wichtigsten Punkte im Überblick.

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Seit Monaten gehen Tausende Jugendliche freitags auf die Straße statt in die Schule, um die Politik zu mehr Klimaschutz anzutreiben. Sie widersetzen sich bewusst der gesetzlichen Schulpflicht, dafür gibt es auch Kritik.

An diesem Freitag appelliert die Klimabewegung Fridays for Future nun erstmals auch an alle Erwachsenen, sich den gut 400 geplanten Protesten in ganz Deutschland anzuschließen. Damit steht ein Aufruf zum Generalstreik im Raum. Doch darf man dem Appell ungestraft folgen? Fragen und Antworten dazu:

Worum geht es beim Klimastreik?

Die von der jungen Schwedin Greta Thunberg angestoßene Protestbewegung Fridays for Future fordert von der Politik mehr Tempo und Ehrgeiz im Kampf gegen die Erderhitzung. Im Blick haben die Aktivisten aktuell die Beratungen der Bundesregierung über ein Milliardenpaket zum Klimaschutz, aber auch den UN-Klimagipfel kommende Woche in New York.

Für die globale Streikwoche, die Freitag beginnt, wurden Proteste in mehr als 2.300 Städten in 137 Staaten angekündigt. In Deutschland sind in über 400 Städten Demonstrationen geplant, über tausend Unternehmen und Verbände haben bereits ihre Unterstützung zugesagt.

Nach Meinung der Aktivisten sollte die große Koalition schon bis Jahresende alle Subventionen für fossile Energieträger wie Kohle und Öl streichen, ein Viertel der Kohlekraft abschalten und eine Steuer auf Treibhausgasemissionen erheben.

Wann kann ich meinen Arbeitsplatz unbesorgt verlassen?

Unproblematisch ist es, wenn die Firma dazu ermuntert oder zumindest duldet, dass sich die Belegschaft am globalen Klimastreik beteiligt. So machen etwa die GLS-Bank und Naturstrom mit jeweils Hunderten Mitarbeitern extra am Freitag dicht. Auch der Düsseldorfer Oberbürgermeister hat seine Amtsleiter gebeten, den städtischen Mitarbeitern das Demonstrieren zu ermöglichen. Fein raus ist auch, wer Gleitzeitregelungen nutzt oder spontan Urlaub beziehungsweise einen freien Tag nimmt.

Was ist, wenn meine Firma sich nicht äußert oder Nein sagt?

In diesem Fall wäre ein Streik illegal. Denn nach aktueller Rechtslage müssen Arbeitskämpfe Ziele verfolgen, die in einem Tarifvertrag geregelt werden können. Streiks mit politischen Zielen oder aus Solidarität sind demnach rechtswidrig, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen daher nicht einfach schwänzen. Wer trotzdem während der Arbeitszeit auf die Straße geht, riskiert eine Abmahnung oder gar die Kündigung.

Andererseits sinkt dieses Risiko, wenn viele mitmachen. Auch Verdi-Chef Frank Bsirske weist darauf hin, dass für politische Streiks die Rechtsgrundlage fehlt. Aber: "Wenn ganz, ganz, ganz, ganz viele sich dann während der Arbeitszeit an Aktionen beteiligen, dann wird es den Arbeitgebern sehr, sehr, schwerfallen, das mit Sanktionen zu belegen."

Aber Generalstreiks gibt es doch öfters?

Ja, aber nicht in Deutschland. Durchaus üblich sind sie vor allem in Griechenland, aber auch in Italien, Frankreich, Belgien und Spanien. Die dortigen Auslöser waren oft Sparprogramme der jeweiligen Regierungen, mit Einschnitten bei Löhnen, Jobs und Sozialleistungen.

Was sagen die Gewerkschaften?

Die Gewerkschaften halten sich an das Richterrecht und rufen daher grundsätzlich nicht zu politischen Streiks auf. So heißt es etwa auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds: "Der DGB begrüßt es, wenn sich möglichst viele Beschäftigte - außerhalb ihrer Arbeitszeit - am Klimaaktionstag am 20. September beteiligen."

Verdi-Chef Bsirske erläutert, warum: "Wenn wir zum Streik aufrufen würden, müssten wir damit rechnen, dass wir in Regress genommen werden von verschiedensten Arbeitgebern. Das würde uns in der Breite wahrscheinlich echt überfordern."

Dieses Recht auf Schadenersatz bestreikter Unternehmen geht wesentlich zurück auf das Engagement des 1968 gestorbenen Rechtsprofessors Hans Carl Nipperdey, insbesondere auf dessen Gutachten zu einem großen Zeitungsstreik 1952. Er war sehr stark in der nationalsozialistischen Rechtswissenschaft engagiert, wurde aber dennoch erster Präsident des Bundesarbeitsgerichts, wo er dann seine Auffassung zum Streikrecht in Urteilen durchsetzte. Bsirske sagt nun dazu: "Ob das auf Dauer Bestand haben wird, das bleibt mal sehr abzuwarten." (kad/dpa)

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