- Am Dienstag ist zum ersten Mal seit Längerem wieder die Ministerpräsidentenkonferenz zusammengekommen.
- Bei dem Treffen beschlossen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der 16 Bundesländer unter anderem ein Ende der kostenlosen Corona-Bürgertests am 11. Oktober.
- Ungeimpfte müssen sich darüber hinaus auf eine neue Testpflicht einstellen.
Der Bund wird ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss diesen dann selbst bezahlen. Ausnahmen gelten nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Dienstag für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Das seien insbesondere Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
In dem Beschlusspapier wird darauf hingewiesen, dass die kostenlosen Bürgertests einen wichtigen Beitrag dazu geleistet hätten, die dritte Corona-Welle zu brechen. Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne, sei die dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt.
An noch nicht Geimpfte appellierten
Die Gruppe der Ungeimpften sei "noch zu groß", sagte Merkel. "Wir werden weniger Infektionen haben, wenn wir mehr Geimpfte haben." Vollständig geimpft sind 55,1 Prozent aller Einwohner. Für einen Grundschutz der ganzen Gesellschaft reicht das aber auch wegen der ansteckenderen Delta-Virusvariante noch nicht, wie Merkel deutlich machte. Es wäre gut, "deutlich über 70 Prozent und hin zu 80 Prozent zu kommen", was im Augenblick aber nicht gesichert sei.
Nicht-Geimpfte und -Genesene brauchen bald mehr Tests
Gleichzeitig vereinbarten Bund und Länder, dass für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene die Vorlage eines negativen Corona-Tests ab dem 23. August zur Pflicht für viele Aktivitäten in Innenräumen werden soll. Dies betrifft zum Beispiel das Essen in Restaurants, den Besuch beim Friseur oder Sport im Fitnessstudio. Es gilt aber auch für Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Ausnahmen kann es demnach für Schüler geben, die regelmäßig getestet werden, außerdem für Regionen mit niedrigen Inzidenzen.
Bund und Länder plädierten außerdem dafür, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu verlängern. Dafür wäre der Bundestag zuständig. Deutschland befinde sich insgesamt weiter in einer pandemischen Situation und die zuständigen Behörden müssten weiterhin die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können, hieß es zur Begründung.
Die Beschlüsse erfolgten vor dem Hintergrund eines laut Merkel "erheblich nachgelassenen" Impftempos und wieder steigender Corona-Infektionszahlen. Aktuell liegt die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 23,5. Vor einer Woche lag der Wert noch bei 17,9.
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Corona-Wirtschaftshilfen sollen verlängert werden
Bund und Länder haben zudem beschlossen, die Corona-Wirtschaftshilfen zu verlängern. Die bisher bis Ende September laufende Überbrückungshilfe III Plus sowie die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen nun bis Jahresende laufen.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatten eine Verlängerung der Überbrückungshilfe bereits in Aussicht gestellt, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte sich für eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds ausgesprochen. Beides sind zentrale und milliardenschwere Instrumente der Regierung, um die Folgen der Pandemie auf Jobs und Firmen abzufedern.
Die Bundesregierung hatte vor einigen Wochen entschieden, dass die zuvor bis Ende Juni befristete Überbrückungshilfe III als "Überbrückungshilfe III Plus" bis September fortgeführt wird. Neu ist eine "Restart-Prämie", mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu Personalkosten erhalten können - falls sie etwa Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen.
Bei der Überbrückungshilfe werden fixe Betriebskosten erstattet. Voraussetzung für Anträge ist, dass Unternehmen in einem Monat des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. (dpa/AFP/mf/ash)
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