• Nun haben Gaskunden Gewissheit. Die Höhe der staatlichen Gasumlage, die ab Herbst kommt, steht fest.
  • Sie wird 2,419 Cent pro Kilowattstunde betragen.
  • Gas wird also deutlich teurer. Bis Kunden die Abgabe zahlen müssen, dauert es aber noch.
  • Bundeswirtschaftminister Robert Habeck verspricht ein weiteres Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger.

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Um Gasimporteure zu stützen, müssen Kunden in Deutschland ab dem Herbst deutlich mehr für ihr Gas bezahlen. Die Höhe der staatlichen Gasumlage wird bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde liegen. Das teilte die Firma Trading Hub Europe, ein Gemeinschaftsunternehmen der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland, am Montag in Ratingen mit. Mit der Umlage werden erhöhte Beschaffungskosten von Importeuren an die Kunden weitergegeben.

Bei einem Haushalt mit Einfamilienhaus und einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden betragen die Mehrkosten demnach rund 484 Euro im Jahr. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer. Die Bundesregierung will allerdings verhindern, dass diese fällig wird.

Umlage wird nicht sofort auf Rechnungen sichtbar

Das Wirtschaftsministerium ging zuletzt von einer Spanne von 1,5 bis 5 Cent je Kilowattstunde aus. Die Umlage gilt ab Anfang Oktober. Sie werde aber nicht unmittelbar auf den Rechnungen sichtbar werden, sondern mit etwas Zeitverzug, so das Ministerium. Es gebe aus Verbraucherschutzgründen Ankündigungsfristen im Energiewirtschaftsgesetz von vier bis sechs Wochen, die eingehalten werden müssten. Daher werde die Umlage wahrscheinlich erstmals im November/Dezember auf den Rechnungen auftauchen.

Das Wirtschaftsministerium sieht die Umlage als Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine. Dieser habe die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Russland habe seit Mitte Juni seine Gasimportmengen nach Deutschland in unberechenbarer Weise reduziert, damit eine künstliche Energieknappheit geschaffen und die Preise in die Höhe getrieben. Dieser "externe Schock" treffe Deutschland besonders, das bislang stark von günstigem Gas aus Russland abhängig war. Viele Gaslieferungen aus Russland, die bisher vertraglich zugesichert waren, fielen weg.

Erhebliche Mehrkosten für Importeure

Gasimporteure aber haben Lieferpflichten gegenüber ihren Kunden, vor allem gegenüber Stadtwerken. Die Importeure können diesen Lieferpflichten nur gerecht werden, indem sie die ausgefallenen Mengen aus Russland durch den Kauf deutlich teurerer Mengen am Kurzfristmarkt ersetzen. Bisher können diese Mehrkosten nicht weitergegeben werden.

Die Folge: Bei Importeuren sind erhebliche Verluste entstanden. Deswegen hat der Bund mit dem Versorger Uniper ein milliardenschweres Rettungspaket vereinbart - und im Zuge dessen auch die Gasumlage. Diese kommt zusätzlich zu marktbedingten Preissteigerungen, die schrittweise bei den Kunden ankommen.

Robert Habeck: "Umlage wird von einem weiteren Entlastungspaket begleitet"

In einer ersten Stellungnahme teilte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit: "Die Umlage muss und wird von einem weiteren Entlastungspaket begleitet werden. Die Energiepreise sind durch den russischen Angriffskrieg insgesamt enorm gestiegen. Gerade für diejenigen, die nicht viel haben, ist das eine hohe Belastung, die nicht oder nur schwer zu tragen ist." Erste Maßnahmen wie eine Ausweitung des Wohngelds seien bereits geplant. "Ich meine aber, dass weitere zielgenaue Entlastungen nötig sind", so Habeck.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat auf EU-Ebene um eine Ausnahme gebeten, damit Deutschland auf die geplante staatliche Gasumlage keine Mehrwertsteuer erheben muss. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte den Bürgerinnen und Bürgern angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zusätzliche Entlastungen zugesichert. Es werde niemand alleine gelassen. (dpa/fab)

Lindner prüft Ausnahme der Gasumlage von der Mehrwertsteuer

Die geplante Gasumlage wird ab Herbst zu Preissteigerungen führen und der Staat wird mit der Mehrwertsteuer kräftig verdienen. Nach Kritik will Finanzminister Christian Lindner prüfen, die Gasumlage von der Mehrwertsteuer auszunehmen.
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