Im Koalitionsvertrag erklären Union und SPD, dass sie kleinere und mittlere Einkommen entlasten wollen. Doch obwohl es in dem Papier steht, ist das laut Friedrich Merz keine ausgemachte Sache.

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Vier Tage ist der Koalitionsvertrag in der Welt. Trotzdem rüttelt der wohl künftige Kanzler Friedrich Merz bereits an einem der ausgehandelten Punkte darin. Wie er der "Bild am Sonntag" sagte, sieht er die im Koalitionsvertrag von Union und SPD geplante Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen noch unter Vorbehalt. "Nein, die ist nicht fix", sagte der CDU-Chef.

"Wir hätten das in der Koalition mit den Sozialdemokraten gerne von Anfang an verabredet. Darüber hat es einen Dissens gegeben. Deswegen haben wir es offengelassen." Man wolle die Einkommensteuer senken, "wenn es der öffentliche Haushalt hergibt."

Uneinigkeit zwischen SPD und Union

Beim Lesen des Koalitionsvertrags beschleicht einen hingegen ein anderer Eindruck. "Wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken", heißt es darin. Das wäre in etwa zwei Jahren. Details zur Umsetzung nennt das Papier allerdings nicht.

Einen Finanzierungsvorbehalt für alle Maßnahmen im Koalitionsvertrag haben die Verhandler von CDU, CSU und SPD darin ohnehin festgeschrieben. Bei Union und SPD gibt es allerdings unterschiedliche Interpretationen, ob das auf sämtliche Pläne zutrifft. SPD-Chef Klingbeil sieht es so, Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) sagte hingegen, das betreffe nicht alle Vereinbarungen.

Mindestlohn von 15 Euro laut Merz auch 2027 möglich

Merz äußerte sich auch zum Zeithorizont, in dem er mit einer Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro rechnet. Der Mindestlohn könne "bei dieser Höhe zum 1.1.2026 oder 2027 liegen", sagte er der "Bild am Sonntag". "Aber das bleibt die Aufgabe der Mindestlohnkommission, das in eigener Autonomie auch festzulegen."

Im Koalitionsvertrag peilen Union und SPD das kommende Jahr an. Darin heißt es: "Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar."

Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde. (dpa/bearbeitet von thp)

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