Die Große Koalition möchte mithilfe eines verkürzten parlamentarischen Verfahrens die Maßnahmen für besseren Klimaschutz noch vor Weihnachten abschließen. Das Klimaschutzprogramm enthält Punkte wie eine Pendlerpauschale oder die höhere Besteuerung von Flugtickets.
Die schwarz-rote Bundesregierung drückt bei der Umsetzung des Maßnahmenpakets für mehr Klimaschutz aufs Tempo. An diesem Mittwoch will das Kabinett von Kanzlerin
Dann wollen die Koalitionsfraktionen die entsprechenden Gesetzentwürfe in den Bundestag einbringen. Die Bundesregierung hat ihre Pläne mehrfach nachgebessert.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin aus Koalitionskreisen ist ein verkürztes parlamentarisches Verfahren geplant. So soll das Paket nicht nur in den Bundestag, sondern parallel in die Länderkammer und wenn nötig auch in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingebracht werden.
Dies sei zwar ein ambitioniertes Vorgehen, hieß es. Aber nur so werde es möglich sein, das Gesamtpaket bis zum Start der parlamentarischen Weihnachtspause am 20. Dezember noch in diesem Jahr abzuschließen.
Klimaziele für 2030 sollen erreicht werden
Zum einen geht es um ein im Bundesrat zustimmungspflichtiges sogenanntes Artikelgesetz. Darin sind Einzelpunkte wie die Pendlerpauschale, die Mobilitätspauschale, günstigere Bahntickets oder neue Grundsteuerhebesätze für Windkraft enthalten.
Zum anderen will das Kabinett das in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtige Luftverkehrsteuergesetz verabschieden, in dem höhere Steuern auf Flugtickets enthalten sind. Mit dem Klimaschutzprogramm will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Deutschland seine Klimaziele für 2030 doch noch erreicht.
Auch Eckpunkte für den geplanten Preis für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) sollen beschlossen werden. Er ist ein wichtiger Teil des Klimapakets der Bundesregierung, wird jedoch wegen des niedrigen Einstiegspreises scharf kritisiert.
Folgende Maßnahmen sollen im Kabinett abgestimmt werden:
Bahntickets: Damit mehr Bürger vom Auto auf die Bahn umsteigen, sollen Zugtickets günstiger werden. Dafür soll die Mehrwertsteuer auf Fernverkehrstickets von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Dem Staat entgehen durch den geringeren Steuersatz 500 Millionen Euro.
Flugtickets: Um die Mindereinnahmen durch die Bahn-Besteuerung auszugleichen, will die Bundesregierung höhere Steuern auf Flugtickets verlangen. Nach dem neuesten Entwurf des Finanzministeriums soll die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten um rund 76 Prozent, die für längere Flüge um rund 43 Prozent angehoben werden. Die Airlines schlagen diese Steuer zumindest teilweise auf die Flugpreise auf.
Die Änderung ist zum 1. April 2020 geplant. Konkret soll die Steuer für Flüge in Europa um 5,65 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket mit Start von einem deutschen Flughafen steigen. Bei Strecken bis 6.000 Kilometer ist eine Erhöhung um 9,96 Euro auf 33,01 Euro vorgesehen.
Bei noch weiteren Fernstrecken sollen künftig 59,43 Euro fällig werden, fast 18 Euro mehr als bislang. Das Finanzministerium rechnet dadurch mit Mehreinnahmen von 740 Millionen Euro im Jahr.
CO²-Preis: Das Gesetz ist noch nicht fertig, das Kabinett will aber zumindest Eckpunkte für den geplanten CO²-Preis beschließen. Er soll klimaschädliche Brennstoffe aus Öl, Erdgas und später auch Kohle verteuern – und so einen Anreiz für Entwicklung und Kauf klimafreundlicher Autos und Heizungen setzen.
Pendlerpauschale: Um den teureren Sprit auszugleichen, soll die Pendlerpauschale für lange Strecken für fünf Jahre steigen. Vom 21. Kilometer an soll es statt 30 künftig 35 Cent pro Kilometer geben. Diesen Betrag darf man pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abziehen, es zählt die einfache Entfernung.
Gebäudesanierung: Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände oder Dach dämmt, Fenster, Türen oder Heizung erneuert, soll über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein. Die Förderung soll nach dpa-Informationen bis zu einem Gesamtvolumen von 200.000 Euro als Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden. Möglich sei damit eine Gesamtförderung von 40.000 Euro verteilt über drei Jahre. (awa/dpa)
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