Jeder Mensch kann sich mit einem Anliegen an den Deutschen Bundestag wenden. Im vergangenen Jahr wurde davon mehr als 13.000 Mal Gebrauch gemacht. Es ging um Krieg und Frieden, aber auch um die Leiden des Alltags. Ein kurzer Blick in den Jahresbericht des Petitionsausschusses.

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Eine Frau erhielt eine Nachzahlung ihrer Erwerbsminderungsrente von 13.000 Euro. Einer anderen Frau wurde nach langem Ringen eine Reha nach einer Krebserkrankung bewilligt. Und Anfang 2023 erkannte der Bundestag die Verbrechen der Terrormiliz "Islamischer Staat" an den Jesiden als Völkermord an.

Auf den ersten Blick haben diese Ereignisse nichts miteinander zu tun. Doch sie waren nur möglich, weil sich Betroffene mit diesen Anliegen an den Deutschen Bundestag gewandt haben.

Zahl der Petitionen stieg 2022 um 13,5 Prozent

Artikel 17 des Grundgesetzes verleiht jedem Menschen, egal welcher Staatsangehörigkeit, das Recht, eine Bitte oder Beschwerde beim Deutschen Bundestag vorzubringen. 13.242 dieser Petitionen gingen im vergangenen Jahr beim Parlament ein. Das waren im Schnitt 36 pro Tag und 13,5 Prozent mehr als im Vorjahr (11.667).

Die Zahlen stehen im Jahresbericht 2022 des Petitionsausschusses des Bundestages. Dessen 31 Mitglieder sind für die Anliegen der Petentinnen und Petenten zuständig. Das Gremium führt in der öffentlichen Wahrnehmung eher ein Schattendasein. Dabei ist es eine wichtige Schnittstelle zwischen Politik und Bürgerschaft. Hochtrabende Bezeichnungen wurden schon für den Petitionsausschuss gefunden: Er gilt als Notrufsäule oder Kummerkasten der Nation, als politischer Seismograf, Vermittler und Rettungsanker für Verzweifelte.

Die Anliegen sind so vielfältig wie das Land, die Menschen und ihre Themen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller schlugen 2022 zum Beispiel eine gesetzlich verpflichtende Krankenversicherung für Haustiere oder ein Mindestalter für den Kauf von Energydrinks vor. Sie forderten den Bundestag auf, sich für die Rekonstruktion von zerrissenen Stasi-Akten einzusetzen. Oder für die sicherere und schnellere Zustellung von Briefen.

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Doch es gab auch die Forderung, der Ukraine mehr Waffen zu liefern – und Petitionen, die genau das Gegenteil erreichen wollten. "In den Anliegen spiegelten sich die Themen der Zeit wider", sagte die Ausschuss-Vorsitzende Martina Stamm-Fibich (SPD) am Mittwoch bei der Vorstellung des Jahresberichts in der Bundespressekonferenz.

Petitionsausschuss: Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg

Die Mitglieder des Petitionsausschusses und rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, sich mit jedem Anliegen zu befassen. Allerdings können sie sich nicht selbst an die Hebel der Gesetzgebung setzen. Sie können Betroffene und Experten anhören. Manchmal reicht es aus, die Menschen hinter den Petitionen mit Informationsmaterial zu versorgen. Die Mitglieder können die Petitionen auch an die Fraktionen oder die Bundesregierung überweisen und damit deutlich machen: Dieses Anliegen ist berechtigt – die Politik muss hier tätig werden.

Häufig lehnt der Ausschuss ein Anliegen aber als unbegründet ab. "Man kann nicht immer überall helfen", stellte der CDU-Abgeordnete Andreas Mattfeldt klar. Einen gefeuerten Fußball-Bundestrainer könne auch der Petitionsausschuss nicht zurückholen. Gleichwohl werden die Abgeordneten auch in Einzelfällen aktiv: wie etwa bei den eingangs erwähnten Rentenzahlungen und Reha-Maßnahmen.

"Fraktionsübergreifend versuchen wir, einen Konsens zu finden im Sinne des Petenten – wo immer das möglich ist", sagte Manfred Todtenhausen (FDP). Ton und Arbeitsweise im Petitionsausschuss unterschieden sich vom Gesamtparlament. Das wurde auch bei der Vorstellung des Jahresberichts deutlich: Vertreterinnen und Vertreter aller sechs Fraktionen traten dabei gemeinsam vor die Hauptstadtpresse. "Die Zusammenarbeit ist nicht mit verhärteten Fronten, sondern sehr kooperativ", sagte der AfD-Vertreter Dirk Brandes.

Linke kritisieren fehlende Reformen

So sinnvoll das Petitionswesen generell auch ist: Es funktioniert häufig nur langsam und bleibt immer wieder folgenlos. Der Ausschuss kann sich zwar hinter die Anliegen der Petitionen stellen, aber weder den Bundestag noch die Regierung zu etwas verpflichten. Hinzu kommt: Eine Petition lässt sich inzwischen immerhin auch über ein Online-Portal beim Bundestag einreichen. Trotzdem fragen sich auch die Abgeordneten selbst, ob das Petitionswesen bekannt und barrierefrei genug ist.

In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP vereinbart, das Petitionswesen zu stärken und zu digitalisieren. Zwei Jahre später sei noch nicht viel passiert, kritisierte Linken-Politiker Sören Pellmann bei der Vorstellung des Jahresberichts. Er fordert unter anderem eine Zusammenarbeit mit privaten Portalen, auf denen Unterschriften für politische Anliegen gesammelt werden.

Wie sie das Petitionswesen konkret stärken wollen, verrieten die Vertreter der Regierungsfraktionen auch am Mittwoch nicht. Allerdings werde es weitere Reformen geben, sagte die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer. Das Ziel lautet: Die Bürgerinnen und Bürger sollen besser nachvollziehen können, wie der Ausschuss mit den Anliegen im Hintergrund umgeht. "Wir müssen uns erklären, wir müssen transparenter werden – wir müssen aber auch schneller werden", sagte Rüffer.

Verwendete Quellen:

  • Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz
  • Bundestag.de: Tätigkeitsbericht 2022 des Petitionsausschusses
  • Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
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