• Mehrere AfD-Politiker kritisieren Spitzenkandidatin Alice Weidel.
  • Sie werfen ihr mangelnde Transparenz im Umgang mit illegalen Parteispenden im Wahlkampf 2017 vor.
  • Laut Medienberichten droht außerdem dem AfD-Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.

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Der interne Streit bei der AfD reißt nicht ab: Nun haben drei Funktionäre der Partei harte Kritik an Spitzenkandidatin Alice Weidel geäußert. Die AfD-Bundestagsabgeordneten Dirk Spaniel und Thomas Seitz sowie der Bundestagskandidat Hansjörg Schrade werfen Weidel in einem Brief mangelnde Transparenz im Umgang mit illegalen Spenden aus der Schweiz vor, wie der MDR berichtet.

Etwa 132.000 Euro waren vor der Bundestagswahl im Jahr 2017, verteilt auf mehrere Teilüberweisungen, auf dem Konto von Weidels Kreisverband Bodenseekreis eingegangen. Die Partei legte zwar eine Spenderliste vor - allerdings erklärten mehrere darauf genannte vermeintliche Spender später, dass sie keine Zahlungen geleistet hätten. Die Bundestagsverwaltung hatte schließlich eine Strafzahlung in Höhe von etwa 396.000 Euro gegen die AfD verhängt. Dagegen hatte die Partei vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt und verloren.

Die drei AfD-Politiker werfen Weidel nun unter anderem "Vertuschung", "völlige Intransparenz" und "fehlendenden Willen zur internen Aufklärung" vor. In ihrem Schreiben fragen sie auch: "Sieht Frau Weidel die Notwendigkeit für den der Partei entstandenen Schaden materiell und politisch die Verantwortung zu übernehmen?"

Weidel selbst lässt über einen Sprecher sämtliche Vorwürfe zurückweisen und bezeichnet sie als "haltlos". "Frau Dr. Weidel hat zu sämtlichen Fragen sowohl gegenüber der Fraktion, wie auch gegenüber der Presse mehrfach ausführlich Stellung bezogen", zitiert der MDR den Sprecher.

Meuthen im Visier der Staatsanwaltschaft

Illegale Wahlkampfspenden hatten die AfD bereits in den vergangenen Tagen beschäftigt. Dem Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen droht laut einem Medienbericht ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Die Berliner Staatsanwaltschaft habe beantragt, Meuthens Immunität als Europaabgeordneter aufzuheben, berichtete der "Spiegel" unter Berufung auf mehrere mit dem Vorgang vertraute Quellen am Mittwoch. Ein entsprechendes Ersuchen sei an das Europaparlament gerichtet worden.

Demnach sieht die Staatsanwaltschaft Berlin einen Anfangsverdacht auf eine Straftat im Zusammenhang mit der Annahme illegaler Parteispenden gegen den AfD-Chef. Ein Behördensprecher bestätigte auf Anfrage des "Spiegels", man habe bereits seit längerer Zeit einen "medial bekannt gewordenen Sachverhalt betreffend den Bundessprecher der AfD Jörg Meuthen" juristisch geprüft. Zum Ergebnis und zur möglichen Aufhebung der Immunität Meuthens wollte sich der Sprecher nicht äußern. Meuthen sei für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar gewesen.

Sollte das Europaparlament dem Antrag der Berliner Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der Immunität stattgeben, wäre der Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen den AfD-Chef frei, hieß es in dem Bericht weiter.

Verschleierte Wahlkampfhilfen von einer PR-Firma aus der Schweiz

Formal gehe das Ersuchen der Staatsanwaltschaft zunächst an Parlamentspräsident David Sassoli. Dieser informiere das Plenum über den Eingang des Antrags und leite ihn an den Rechtsausschuss weiter. Der könne in Deutschland weitere Informationen einholen und Meuthen zu den Vorwürfen anhören. Anschließend entscheide der Ausschuss in geheimer Abstimmung, welche Entscheidung er dem Plenum empfiehlt. Das letzte Wort hätten die Abgeordneten: Sie müssten mit einfacher Mehrheit entscheiden, ob die Immunität des AfD-Chefs aufgehoben wird.

Dem Magazin zufolge geht es in dem Fall um verschleierte Wahlkampfhilfen der Schweizer PR-Firma Goal AG. Diese habe Meuthen im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 mit einer rund 90.000 Euro teuren Werbekampagne unterstützt. Die Bundestagsverwaltung hatte bereits im Oktober 2019 ein Bußgeld von 269.400 Euro gegen die AfD wegen Annahme anonymer Spenden verhängt. Eine Klage der AfD gegen die Strafzahlung wies das Berliner Verwaltungsgericht Anfang des vergangenen Jahres ab. (AFP/fra/mko)

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