Sie kommen ohne Masken, stehen dichtgedrängt, einige sind zur Gewalt bereit: Von Esoterikern bis Rechtsextremen sind auf den Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen die unterschiedlichsten Gruppen vertreten. Vor allem nach der aus dem Ruder gelaufenen Demo in Leipzig wird diskutiert, wie Polizei und Justiz mit diesen Kundgebungen umgehen sollten.
Die eskalierte Demonstration von Gegnern der Corona-Maßnahmen und der Polizeieinsatz in Leipzig werfen viele Fragen auf: Versammlungsrecht oder Infektionsschutz - was wiegt schwerer? Wie sollen sich Polizisten verhalten, wenn in Pandemie-Zeiten Tausende von Menschen ohne Masken dicht zusammenstehen?
Auch die Entscheidungen von Gerichten, die solche Versammlungen genehmigen - in einer Zeit, in der Restaurants schließen müssen - kann nicht jeder nachvollziehen.
Wie stark ist der Einfluss von Extremisten auf diesen Demos?
Das ist unterschiedlich. Es gibt Protestkundgebungen von Kritikern der Corona-Regeln, bei denen Extremisten gar keine Rolle spielen.
Bei mehreren größeren Kundgebungen der vergangenen Monate waren jedoch jeweils Gruppen von Rechtsextremisten und Reichsbürgern zu sehen, die sich unter das ansonsten recht heterogene Publikum - von sogenannten Wutbürgern über Impfgegner bis hin zu Esoterikerinnen - mischten.
Vor der Demonstration in Leipzig haben auch die NPD und die Partei Die Rechte mobilisiert. Die Sicherheitsbehörden beobachteten unter den Teilnehmer der Kundgebung einige Hundert Rechtsextremisten und gewaltbereite Hooligans.
Die Bundesregierung hatte Anfang September auf eine Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt, dass es zwischen dem 25. April und dem 10. August nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes bundesweit mehr als 90 Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen gegeben habe, bei denen Rechtsextremisten Wortführer waren.
Dabei handelte es sich aber zum Teil um Aktionen mit relativ wenigen Teilnehmern. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte am Montag, Extremisten träten bei Veranstaltungen von Gegnern der Corona-Maßnahmen zwar zunehmend offener und mehr in Erscheinung. Es sei ihnen aber nicht gelungen, die Proteste vollständig zu instrumentalisieren.
Welche Abwägungen trifft die Polizei bei solchen Einsätzen?
Die Sorge, sich selbst anzustecken, steht hier nicht im Vordergrund. Vielmehr gilt es, abzuwägen, welche Folge der Einsatz von körperlicher Gewalt hätte.
Auf Demonstrationen von Extremisten ist das leichter als bei Kundgebungen, bei denen ansonsten friedliche Bürger neben gewaltbereiten Radikalen stehen. Es sei aus Sicht von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) richtig gewesen, dass die Polizei nicht "mit Wasserwerfern und Tränengas gegen Rentner, Kinder und Familien" vorgegangen sei, sagt sein Sprecher.
Welche Grundrechte spielen vor Gericht eine Rolle, wenn es zu Streitigkeiten um Auflagen oder Verbote kommt?
Eine zentrale Rolle spielen dabei das Recht auf Meinungs- und das Recht auf Versammlungsfreiheit, die im Grundgesetz garantiert werden.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit kann allerdings auch gesetzlich eingeschränkt werden, das steht ebenfalls dabei. Aber es gibt auch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
"Die Behörden dürfen nur dann Beschränkungen erlassen, wenn unmittelbar in die Rechte anderer eingegriffen wird oder wenn Meinungen in Gewalt umzuschlagen drohen", sagt der Verfassungsrechtler Christoph Gusy von der Universität Bielefeld. Der Gegenstand einer Demonstration dürfe keine Rolle spielen.
Bei Gegnern der Corona-Regeln ist absehbar, dass sie diese bei einer Demonstration nicht unbedingt einhalten. Warum wird so eine Demonstration trotzdem erlaubt - und dann noch in einer Innenstadt?
"Eine Demonstration ist die einzige Möglichkeit der kleinen Leute, ins Fernsehen zu kommen", erklärt Gusy. Deshalb sei auch der Ort einer Veranstaltung wichtig. Andererseits sei der Ort der Versammlung weniger relevant, solange es für ein Thema überall mediale Aufmerksamkeit gebe.
Grundsätzlich ist auch immer relevant, wie gut Behörden oder Polizei Auflagen und Verbote begründen konnten.
Verstöße gegen Hygieneauflagen bei Demonstrationen hätten auch ein symbolisches Gewicht, so Gusy. "Darf ich Symbole dadurch verstärken, dass ich das, was ich bekämpfe, selbst nicht tue? Es sähe ja seltsam aus, wenn 20.000 Menschen mit Masken gegen Maskenpflicht demonstrieren", sagt der Jurist. In gewissen Grenzen könnten sogar Regelbrüche zulässig sein. "Aber das ist eine knifflige Frage."
Was heißt das für künftige Demonstrationen?
"Grundsätzlich müssen die Behörden es den Veranstaltern ermöglichen, selbst auf die Einhaltung von Auflagen hinzuwirken", sagt Mathias Hong, Spezialist für öffentliches Recht an der Hochschule Kehl.
"Aber natürlich kann es auch eine Rolle spielen, wenn dies bei ähnlichen Veranstaltungen in der Vergangenheit nicht geschehen ist." So habe es auch das Bundesverfassungsgericht im August bei seinem Verbot eines Corona-Protestcamps in einer Eilentscheidung gehalten.
Gusy sagt: "Je häufiger Versammlungen aus dem Ruder laufen so wie am Wochenende in Leipzig, desto leichter können Behörden Verbote und harte Auflagen begründen und damit auch vor Gericht bestehen."
Wie hoch ist das Infektionsrisiko bei einer Demonstration unter freiem Himmel?
Der frühere Präsident der Internationalen Gesellschaft für Aerosole in der Medizin, Gerhard Scheuch, glaubt, dass deutlich weniger als ein Prozent der Ansteckungen unter freiem Himmel stattfinden.
"Corona ist ein Innenraumproblem", sagt der Aerosol-Experte. Darauf deuteten zahlreiche Indizien und Studien hin.
Aerosole verdünnen sich laut Scheuch im Außenbereich sehr schnell. Die Ansteckungsgefahr liege zwar nicht bei null. Man müsste demnach aber schon lange und nah mit seinem Gegenüber beieinanderstehen und sich eine "Aerosolwolke ins Gesicht pusten", um das Virus zu übertragen.
Epidemiologie-Professor Gérard Krause vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig schätzt ein: Wenn die Abstände zwischen den Menschen gering genug seien, könne eine Aerosolübertragung auch unter freiem Himmel erfolgen.
Insbesondere ohne Mundschutz, beim Singen oder wenn laut gerufen wird. Wenn die Menschen in Fahrzeugen in größeren Gruppen anreisten und keinen Mundschutz tragen, erhöhe das das Übertragungsrisiko weiter. Es sei aber auch klar, dass in geschlossenen Räumen das Risiko höher sei.
Das Robert Koch-Institut teilt auf seiner Internetseite mit, Übertragungen im Außenbereich kämen selten vor. Bei Wahrung des Mindestabstandes sei die Übertragungswahrscheinlichkeit im Außenbereich aufgrund der Luftbewegung sehr gering.
Konkret zur Demonstration in Leipzig sagt Aerosol-Experte Scheuch: "Ich glaube nicht, dass sich da viele Leute angesteckt haben."
Auch nach Massenversammlungen in den USA oder der großen Demonstration gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen Ende August in Berlin sind demnach keine Ansteckungen bekannt geworden. (dpa/dh)
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