Bis zum Beschluss der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland war es ein langer Weg. Doch nun meldet ein Kontrollrat der UN Bedenken bezüglich des Vorhabens. Es sei nicht mit internationalem Recht vereinbar. Das Gesundheitsministerium sieht das anders.
Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat die deutsche Regierung auf eine Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Legalisierung von Cannabis und bestehenden internationalen Regelungen hingewiesen.
Das Gremium habe aufgezeigt, dass der Gebrauch von Cannabis laut UN-Drogenübereinkommen von 1961 ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden darf, hieß es am Dienstag im Jahresbericht des INCB. Ein weiteres UN-Übereinkommen von 1988 schreibe vor, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für andere Zwecke gesetzlich verboten sein müssten.
Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage in Berlin, das Cannabis-Gesetz sei intensiv mit den Verfassungsressorts in der Regierung abgestimmt worden. "Dazu war und ist die Bundesregierung auch im Austausch mit dem UN-Drogenkontrollrat", sagte ein Sprecher. Das Gesetz regele den Eigenanbau zum Eigenkonsum. "Nach Auffassung der Bundesregierung ist das mit internationalem Recht vereinbar."
Union sieht in Legalisierung Verstoß gegen das Völkerrecht
Der in Wien ansässige INCB besteht aus 13 Fachleuten. Sie überwachen die Einhaltung der globalen Drogenübereinkommen, zu denen sich auch Deutschland verpflichtet hat. Angesichts des internationalen Trends zur Legalisierung von Cannabis beharrt das Gremium darauf, dass die Cannabis-Freigabe völkerrechtlich nicht möglich ist. Gleichzeitig haben die Fachleute jedoch betont, dass Länder den Besitz und Konsum entkriminalisieren können, indem sie etwa auf Hilfe, Aufklärung und soziale Reintegration statt auf Verurteilungen und Strafen setzen.
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.
Neben der Kritik von Medizinverbänden, Rechtsexperten und Innenpolitikern sind auch aus den Ländern Einwände laut geworden, dass die Legalisierung und die verbundenen Umstellungen schon zum 1. April greifen sollen. Zuletzt hatten CDU und CSU argumentiert, dass Deutschland mit der Legalisierung gegen das Völker- und das Europarecht verstoße. (dpa/thp)
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