Die Bundesländer fordern im Zusammenhang mit dem geplanten 49-Euro-Ticket weitere finanzielle Zugeständnisse vom Bund. "Wir brauchen dringend die ausreichende und auskömmliche Finanzierung für die Qualitätssicherung und den Ausbau" des öffentlichen Nahverkehrs, sagte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Herrmann (Grüne) am Freitag im Bundesrat. Sein sächsischer Kollege Martin Dulig (SPD) forderte "eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel", die der Bund den Ländern für den öffentlichen Nahverkehr zahlt, "und zwar dauerhaft". Dem Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) rief er zu: "Volker, hör die Signale!"

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Der Bundesrat befasste sich in der Sitzung erstmals mit dem Anfang Februar vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum 49-Euro-Ticket. Dieser enthält vor allem Regelungen zur hälftigen Finanzierung des Tickets durch Bund und Länder zunächst für die Jahre bis 2025.

Die Länder fordern darüber hinaus aber mehr Geld auch für den Ausbau des Angebots im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). "Was nützt uns das beste Ticket, wenn der Bus nicht fährt?", fragte Dulig. Auch Herrmann betonte, nötig sei "natürlich vor allem eine gute Qualität". Er verwies dabei auf Rückmeldungen in aktuellen Ausschreibungen, die zeigten, dass "die Preise drastisch steigen".

Der brandenburgische Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) sagte zum 49-Euro-Ticket: "Natürlich werden aufgrund dieses Preisangebots künftig auch mehr Menschen den ÖPNV nutzen." Darauf müsse sich das System einstellen. "Das Deutschlandticket darf nicht zu einem Ramsch-ÖPNV führen."

Dem Bund warf Beermann vor, den Grundsatz "wer bestellt, der zahlt" zu missachten. Derzeit laufe es darauf hinaus, "dass der Bund bestellt, aber nur einen Teil zu zahlen bereit ist".

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Michael Theurer (FDP), reagierte zurückhaltend auf die Forderungen der Länder. "Die Bundesregierung ist nicht verantwortlich für die Inflation", sagte er zum Argument der steigenden Beschaffungspreise. Theurer verwies zudem darauf, dass der Bund den Ländern schon finanziell deutlich entgegen gekommen sei.

Das deutschlandweit gültige Nahverkehrsticket für 49 Euro im Monat soll ab April verkauft werden und ab Mai gelten. Über die genaue Ausgestaltung und vor allem die Finanzierung hatten Bund und Länder monatelang gestritten. Vorgesehen sind nun laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zusätzliche Zahlungen des Bundes von je 1,5 Milliarden Euro für 2023 und die beiden folgenden Jahre, die nach einem vorgegebenen Schlüssel auf die Länder verteilt werden.

In der Sitzung beschloss der Bundesrat mehrere Änderungswünsche an dem Gesetzentwurf. So solle sich der Bund 2024 und 2025 hälftig an allen finanziellen Nachteilen beteiligen, die durch das Deutschlandticket entstehen - beispielsweise auch an Kosten für die Aufteilung der Einnahmen sowie für eine Evaluation.

Zudem kritisierte der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf zwar die unbefristete Einführung des Tickets vorsehe, die Kostenbeteiligung des Bundes aber nur bis ins Jahr 2025 reiche. Nötig sei entweder eine gesetzliche Regelung zur dauerhaften hälftigen Mitfinanzierung durch den Bund oder eine Einführung des Tickets zunächst nur bis 2025.

Bundesverkehrsminister Wissing strebt den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch im März an. Dafür müsste der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 31. März der Vorlage zustimmen, die im Bundestag zwischenzeitlich noch geändert werden kann.  © AFP

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