• Nach einer juristischen Auseinandersetzung kann die AfD-Bremen nun doch bei der Bundestagswahl 2021 antreten.
  • Zuvor war ihr das vom Landeswahlausschuss untersagt worden.
  • Schuld daran war, dass die Partei keine eidesstattliche Erklärung für die Bundestagswahl vorgelegt hatte.

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Die AfD kann in Bremen doch mit einer Landesliste zur Bundestagswahl antreten. Der Bundeswahlausschuss hat am Donnerstag in Berlin einer Beschwerde der Partei gegen einen gegenteiligen Beschluss des Landeswahlausschusses stattgegeben. Die Entscheidung fiel nach einer längeren juristischen Diskussion.

Der Landeswahlausschuss hatte seine Entscheidung damit begründet, dass unter dem Wahlvorschlag die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt habe. Auch die Niederschrift der Wahlversammlung hatte sie nicht unterschrieben.

Schriftführerin verweigert Unterschrift wegen angeblichen Unregelmäßigkeiten

Die Schriftführerin hatte ihre Weigerung, die Unterschriften zu leisten, mit angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlversammlung begründet. So seien einige Mitglieder nicht ordnungsgemäß eingeladen worden. Hintergrund sind Querelen im AfD-Landesverband Bremen.

Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass es für solche Fälle eine gesetzliche Lücke gebe, die geschlossen werden müsse.

Bundeswahlleiter Georg Thiel erklärte, es könne nicht sein, dass eine einzelne Person durch die Verweigerung der Unterschrift eine Wahlversammlung und ihre Entscheidungen sprenge. "Wir sollten nicht die Tür weiter öffnen für solche Problemfälle." (dpa/thp)

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