- "Sie haben 2 Stimmen“ – so steht es auf dem Wahlzettel für die Bundestagswahl.
- Zwei Stimmen, um die Politik in der Bundesrepublik mitzugestalten und die Partei an die Spitze zu wählen, die die eigenen Interessen am besten vertritt.
- Gewählt wird in Deutschland im zuständigen Wahllokal oder per Briefwahl.
Definition: Der Stimmzettel
Der Stimmzettel zur Bundestagswahl, auch oft als Wahlzettel bezeichnet, wird von Ihrer zuständigen Behörde vorgedruckt ausgegeben. In der linken Spalte kreuzen Sie mit Ihrer Erststimme Ihren Wahlkreisabgeordneten an. In der rechten Spalte vergeben Sie Ihre Zweitstimme an Ihre gewünschte Partei.
Bundestagswahl: Wie sieht ein Stimmzettel aus?
Der Wähler hat zwei Stimmen, die er auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl abgibt. Die Erststimme geht an den Direktkandidaten des eigenen Wahlkreises.
Insgesamt ist das Bundesgebiet in 299 Wahlkreise unterteilt, jede Partei stellt pro Wahlkreis einen eigenen Kandidaten auf. Die Zweitstimme geht an eine Landesliste beziehungsweise Partei.
Auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl gibt es jeweils eine Spalte für die Erst- und eine für die Zweitstimme. Die Spalten sind farblich voneinander abgesetzt, um die Unterschiede optisch zu betonen:
Links befindet sich die Spalte für die Erststimme. Dort sind die Kandidaten für die Direktkandidatur aufgelistet. Die Liste ist durchnummeriert. Jeder Kandidat ist mit seinem Beruf, seiner Adresse und seiner eventuellen Parteizugehörigkeit aufgeführt.
In den Kreis rechts neben dem Namensfeld setzt der Wähler sein Kreuz. Achtung: An dieser Stelle darf nur ein Kreuz gemacht werden.
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Auf der rechten Seite des Stimmzettels für die Bundestagswahl befindet sich die Spalte für die Zweitstimme. Sie gilt für eine Landesliste oder Partei und ist maßgeblich für die Anzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält.
Auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl sind jeweils die ersten fünf Kandidaten jeder Partei aus den Landeslisten aufgeführt. Diese Liste ist ebenfalls nummeriert; sie enthält die zur Wahl stehenden Parteien. Sein Kreuz setzt der Wähler in den Kreis links neben der Partei seiner Wahl. Auch hier ist nur ein Kreuz möglich.
Landtagswahlen haben andere Wahlsysteme, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. So kann man beispielsweise in einigen Ländern mehr als zwei Stimmen vergeben. Die Stimmzettel unterscheiden sich von denen für die Bundestagswahl.
Bundestagswahl: Stimmzettel für die Briefwahl
Das Wahlrecht gilt für jeden wahlberechtigten deutschen Staatsbürger, auch wenn er sich zum Zeitpunkt der Wahl nicht in Deutschland befindet.
Können Sie kein Wahllokal aufsuchen, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.
Dafür müssen Sie die Unterlagen rechtzeitig anfordern. Das geht entweder persönlich, mit dem Vordruck zu Ihrem Wahlbescheid, über einen formlosen Antrag bei Ihrer Gemeinde und teilweise auch im Internet. Beim formlosen Antrag geben Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre komplette Wohnanschrift an.
Sie erhalten die Briefwahlunterlagen per Post nach Hause. Das Schreiben enthält einen Wahlschein, den Wahlzettel für die Bundestagswahl, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt, in dem das genaue Vorgehen erklärt wird.
Und so geht’s: Sie machen auf dem Stimmzettel Ihre beiden Kreuze, stecken ihn in den blauen Umschlag und kleben diesen zu. Sie füllen die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein aus und stecken diesen mit dem blauen Brief in den roten Wahlbriefumschlag. Jetzt muss der Brief nur noch in die Post.
Verwendete Quellen:
- Bundeszentrale für politische Bildung: Erst- und Zweitstimme
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