Bei der Europawahl haben EU-Bürger alle fünf Jahre die Chance, das Europäische Parlament zu wählen und damit die Politik der Europäischen Union aktiv mitzugestalten. In Deutschland und den meisten EU-Mitgliedstaaten findet die Wahl am 26. Mai 2019 statt.

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Wer wird bei der Europawahl 2019 gewählt?

Gewählt wird das Europäische Parlament, auch Europaparlament genannt. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union, auch EU-Ministerrat genannt, bildet es die Legislative, also die gesetzgebende Kraft der Europäischen Union (EU). Das Europäische Parlament wird als einziges Organ der EU per Direktwahl bestimmt.

Das EU-Parlament setzt sich aus den Abgeordneten der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen. Diese werden in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen und gleichen Wahl direkt von den EU-Bürgern gewählt.

Zur Wahl stellen sich in Deutschland Mitglieder von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen. Diese treten allerdings nicht als Einzelpersonen, sondern in geschlossenen Bundes- oder Landeslisten an, die von den Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen erstellt werden.

Wer auf die Listen kommt, wird innerparteilich in einem demokratischen Auswahlverfahren ermittelt. Auch die Vergabe der einzelnen Listenplätze geschieht auf diese Weise. Hier finden Sie die Kandidaten der deutschen Parteien für die Europawahl.

Bundestagsabgeordnete dürfen übrigens seit 2004 nicht mehr für die Europawahl kandidieren. Mandate auf kommunaler Ebene sind allerdings möglich.

Deutschland darf 96 der voraussichtlich insgesamt 705 Mandate vergeben. Die Verteilung der Mandate wird nach dem Verhältniswahlrecht ermittelt, dem sogenannten Sainte-Laguë-/Schepers-Berechnungsverfahren.

Auf diese Weise erhält jede Partei oder politische Vereinigung so viele Sitze, wie es ihrem Anteil an den bundesweit abgegebenen Stimmen entspricht. Eine Sperrklausel ist im Europawahlrecht seit 2014 nicht mehr vorgesehen.

Die nationalen Parteien schließen sich im Europäischen Parlament mit Parteien anderer EU-Staaten zu Fraktionen mit ähnlicher Weltanschauung, den Europaparteien, zusammen:

  • EVP: Christdemokraten, Konservative
  • S&D: Sozialdemokraten, Sozialisten
  • ALDE: Liberale, Zentristen
  • Grüne/EFA: Grüne, Piraten, Regionalisten
  • GUE-NGL: Linke, Kommunisten, Linkssozialisten
  • EKR: EU-Skeptiker, Konservative
  • EFDD: EU-Skeptiker, Populisten
  • ENF: Rechtsextreme, Rechtspopulisten
  • Fraktionslose

Wer darf an der Europawahl teilnehmen?

Die Europawahl findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt. Wählen dürfen alle wahlberechtigten EU-Bürger, die ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in einem der Mitgliedstaaten haben. Dabei können im EU-Ausland lebende Unionsbürger entweder in dem Land wählen, in dem sie leben, oder in ihrem Herkunftsland.

Voraussetzung ist, dass man als Wähler im örtlichen Wahlverzeichnis zur Europawahl eingetragen ist. Der Antrag zur Aufnahme ins örtliche Wahlverzeichnis kann ­– falls notwendig – frühestens sechs Monate vor dem Wahltag beim Bundeswahlleiter gestellt werden, und er muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (am 5. Mai 2019) bei der Gemeinde am Wohnort eingegangen sein.

Die entsprechenden Anträge sind zum Download auf der Internetseite des Bundeswahlleiters oder in den Botschaften des jeweiligen Herkunftslandes erhältlich.

Wahlberechtigt sind in Deutschland alle EU-Bürger, die zum Zeitpunkt der Europawahl das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben und nicht explizit vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Wahlbenachrichtigung wird bis Anfang Mai an die Wahlberechtigten verschickt.

Europawahl: Der Ablauf

Am Sonntag, den 26. Mai 2019, werden in Deutschland und vielen anderen EU-Mitgliedstaaten die Wahllokale für die Europawahl 2019 geöffnet.

Wo genau sich das Wahllokal des eigenen Wahlkreises befindet und wie lange es geöffnet ist, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte.

Diese sollte zur Wahl mitgebracht werden. Ist das nicht möglich, reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Nachdem er sich ausgewiesen hat, erhält der Wähler den Wahlschein, den er in der Wahlkabine geheim und frei ausfüllt.

Auf dem Stimmzettel ist jede Partei aufgelistet, die an der Europawahl teilnimmt. Der jeweilige Listenplatz ergibt sich aus den Ergebnissen der vergangenen Europawahl.

Neu aufgestellte Parteien oder fraktionslose Kandidaten sind in alphabetischer Reihenfolge darunter gelistet. In der Spalte der Parteien sind die ersten zehn Kandidaten für das jeweilige Bundesland in der Reihenfolge aufgeführt, in der sie gewählt wurden.

Machen Sie Ihr Kreuz bei der Partei, die Ihre Interessen im Europäischen Parlament bestmöglich vertritt. Unser Wahl-O-Mat hilft Ihnen dabei, die richtige Partei zu finden. Dieser wird rund zwei Wochen vor der Wahl verfügbar sein.

Jeder Wähler hat nur eine Stimme!

Anschließend wird der Stimmzettel gefaltet und unter Anwesenheit der Wahlhelfer in die Wahlurne gesteckt. Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen ausgezählt und den zuständigen Wahlleitern ein erstes vorläufiges Ergebnis gemeldet.

Der Bundeswahlleiter erhält die Ergebnisse der Stimmenauszählung aller Länder und ermittelt daraufhin das Gesamtwahlergebnis im Bund sowie die Sitzverteilung für die gewählten Kandidaten nach dem Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers. Erste Prognosen für die Europawahl werden in der Regel bereits am Wahlabend veröffentlicht.

Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann oder möchte, kann auch per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen. Die Briefwahlunterlagen können 2019 bis spätestens Freitag, den 24. Mai um 18:00 Uhr, beantragt werden.

Besser ist es allerdings, den Wahlschein frühzeitig zu beantragen. Dies kann schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Den Antrag für die Briefwahlunterlagen finden Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte.

Wie oft wird das Europaparlament gewählt?

Die Wahl des Europäischen Parlaments findet alle fünf Jahre innerhalb eines fest definierten Zeitrahmens statt. Erstmals wurde sie im Juni 1979 in allen neun Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft durchgeführt.

Seitdem erfolgt sie im regelmäßigen Turnus und mit stetig steigender Mitgliederzahl. Die Europawahl wird 2019 trotz des Brexit in 28 Mitgliedstaaten stattfinden. Durch die erneute Fristverlängerung bis Ende Oktober wird Großbritannien an der Europawahl teilnehmen.

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