Rund 500 Millionen EU-Bürger sind vom 23. bis 26. Mai 2019 dazu aufgerufen, ihre Kreuze auf den Europawahl-Stimmzetteln zu machen. Mit ihrer Stimme entscheiden die wahlberechtigten Bürger der 27 EU-Mitgliedstaaten, wie sich das Europaparlament in den kommenden fünf Jahren zusammensetzt. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, erfahren Sie hier, wie der Stimmzettel aussieht.

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Europawahl 2019: Wie sieht der Wahlzettel aus?

Der Europawahl-Stimmzettel unterscheidet sich geringfügig vom Wahlzettel bei einer Bundestagswahl. Zunächst treten zur Europawahl 2019 bedeutend mehr Parteien und politische Vereinigungen an als bei einer nationalen Parlamentswahl. Dementsprechend ist der Wahlzettel zur Europawahl um einiges länger als bei der Bundestagswahl. Grund dafür ist die fehlende Sperrklausel im deutschen Europawahlgesetz.

Während Parteien bei der Bundestagswahl mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen erhalten müssen, gibt es in Deutschland bisher keine prozentuale Hürde bei der Europawahl. Dadurch haben auch kleine Parteien mit einem geringeren Stimmenanteil die Chance auf einen Sitz im Europaparlament. Nach einer EU-Gesetzesänderung im Jahr 2018 wird die Sperrklausel für Europawahlen in Deutschland jedoch voraussichtlich zur Wahl 2024 eingeführt.

Als wahlberechtigter EU-Bürger haben Sie bei der Europawahl eine Stimme. Mit dieser Stimme unterstützen Sie nicht einen speziellen Europawahl-Kandidaten in Ihrem Wahlkreis, sondern die Liste einer Partei mit dem Spitzenkandidaten und weiteren Kandidaten. Da es sich um eine geschlossene Liste handelt, können Sie diese Liste nur als Ganzes in der festgelegten Reihenfolge wählen und sich nicht für einzelne Kandidaten entscheiden. Da alle Kandidaten aus den Reihen der Partei kommen, für die sie kandidieren, vertreten sie in der Regel auch deren Interessen und ideellen Vorstellungen.

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Partei Ihre Interessen in Europa am ehesten vertritt, kann Ihnen der Wahl-O-Mat von WEB.DE bei der Wahlentscheidung helfen. Dieser wird etwa zwei Wochen vor der Wahl verfügbar sein.

Auf dem Europawahl-Stimmzettel sind alle Listenkandidaten unter ihrer jeweiligen Partei aufgeführt. Die Reihenfolge richtet sich nach den Wahlergebnissen der letzten Europawahl. Die stärkste Partei steht an erster Stelle.

So sah der Stimmzettel bei der Europawahl 2014 aus

Was ist eine Wahlliste?

Alle Parteien, die zur Europawahl antreten, legen vor der Wahl fest, welche ihrer Mitglieder für einen Sitz im Parlament kandidieren und damit auf den Europawahl-Wahlzetteln zu finden sind. Die Nominierung dafür findet auf Parteitagen statt. Wer die meisten Stimmen erhält, steht auf Listenplatz 1 der Wahlliste; der Zweitplatzierte auf Listenplatz 2 und so weiter.

Die meisten Parteien in Deutschland stehen mit einer Bundeswahlliste auf den Europa-Wahlzetteln. Das heißt: Die aufgestellten Kandidaten der Parteien sind in jedem Bundesland die gleichen. Nur die Unionsparteien CDU und CSU schicken für jedes Bundesland eigene Spitzenkandidaten ins Rennen, gehen also mit Landeslisten in die Europawahl 2019.

Wie viele der Listenabgeordneten einen Sitz im Europaparlament bekommen, ist abhängig von der Stimmenanzahl, die sie bei der Europawahl erzielen. Die Sitze werden proportional zur Stimmenanzahl berechnet (Verhältniswahl). Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Kandidaten erhalten einen Sitz. Die Sitze werden absteigend nach Listenplatz vergeben.

Wer darf bei der Europawahl wählen?

Um sein Kreuz auf dem Europawahl-Stimmzettel machen zu können, müssen Sie wahlberechtigt und in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein oder alternativ einen Wahlschein besitzen. Wahlberechtigt sind Bürger eines EU-Mitgliedstaates, die zum Zeitpunkt der Europawahl 2019 das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.

Die Annahme, dass man an der Europawahl schon ab 16 Jahren teilnehmen kann, stimmt hingegen nicht. Zudem müssen EU-Bürger, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen und dort wählen möchten, rechtzeitig vor der Europawahl bei den Behörden die Aufnahme in ein örtliches Wählerverzeichnis beantragen.

Verwendete Quellen:

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