Der FC Bayern hat vor Gericht einen Sieg errungen. Der Rekordmeister darf Tickets sperren, wenn Fans diese über einen Zweithändler erworben haben.

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Der FC Bayern München darf Stadion-Tickets sperren, wenn Fußballfans diese auf einem Zweitmarkt gekauft haben. Das Oberlandesgericht München (OLG) hat am Donnerstag die Berufung eines Tickethändlers gegen ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts München I zurückgewiesen und damit seiner Unterlassungsklage gegen den FC Bayern nicht Recht gegeben.

Die Richter fällten ein sogenanntes Versäumnisurteil, weil der Kläger nicht zur Verhandlung erschienen war. Dieser verkauft hauptberuflich Fußballkarten zu einem höheren Preis weiter. Er ließ aber das Gericht wissen, an seiner Berufung festhalten zu wollen. Gegen das Urteil kann er Rechtsmittel am OLG einlegen.

So argumentiert der Tickethändler

Der Tickethändler hatte sich dagegen gewandt, dass der Fußballverein unter anderem das Ticket eines Käufers storniert und diesem den Zugang in die Allianz Arena verweigert hatte. Er fordert den FC Bayern auf, die von ihm weiterverkauften Tickets nicht weiter zu sperren und die Käufer in das Stadion zu lassen.

Er habe mit seinem Geschäftsmodell niemals direkt beim FC Bayern die Tickets gekauft, erklärte der Händler. Deswegen dürften die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Clubs festgeschriebenen Maßnahmen bei Weiterverkauf von Tickets, wie Zugangsverbot zum Stadion und Ticketsperre, bei seinen Kunden nicht zur Anwendung kommen. Die AGB seien nur für Fans gültig, die ihre Karten direkt beim FC Bayern und nicht auf dem Zweitmarkt kauften, so sein Argument. Diese hätten keinen Kaufvertrag mit dem Fußballverein. Für seine Kunden dürfe es daher keine Zugangssperre geben.

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