Seinen ersten und bislang einzigen Sieg im alpinen Ski-Weltcup hat Stefan Luitz wieder verloren. Der Sportler wurde von der FIS disqualifiziert, weil er unerlaubt Flaschensauerstoff eingeatmet hatte. Luitz möchte sich gegen diese Entscheidung allerdings wehren.
Dem deutschen Skirennfahrer
FIS wertet Vergehen nicht als Dopingfall
Der 26-Jährige geht aber vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS gegen die Entscheidung vor, wie seine Anwältin der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag sagte.
Mit einem Antrag auf einstweilige Aussetzung der Disqualifikation soll zunächst erreicht werden, dass Luitz seine 100 Punkte für den Sieg behält und in der Startliste des Riesenslaloms von Adelboden am Samstag nicht nach hinten rutscht. Ein genereller Einspruch vor dem CAS muss bis zum 31. Januar erfolgen.
Die FIS wertet das Vergehen von Luitz nicht als Dopingfall, aber als Regelverstoß. Der Sportler und der Deutsche Skiverband beteuern, den Punkt 2.12 des Anti-Doping-Regelements nicht gekannt zu haben.
Im Gegensatz zur FIS ist der Gebrauch von Sauerstoff in den Regularien der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ausdrücklich erlaubt. Der Ski-Weltverband FIS hat sein Regelwerk nicht dem der WADA angepasst.
Luitz hatte in Beaver Creek zwischen den zwei Riesenslalom-Läufen Sauerstoff über eine Maske eingeatmet. Gegen eine erste Entscheidung der FIS ging der Athlet bereits vor und verlangte eine Anhörung vor der Anti-Doping-Kommission.
Diese änderte aber nichts an der Bewertung des Vorgangs für die FIS, die ihm nun den Sieg, die dabei erreichten Weltcup-Punkte sowie das Preisgeld aberkannte. (ff/dpa)
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