Herzogin Meghan hat die "Mail on Sunday" wegen falscher Behauptungen verklagt. Nun führt die Frau von Prinz Harry laut Gerichtspapieren ihre Vorwürfe konkret aus und nimmt Stellung zu verschiedenen Gerüchten.

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Es ist nicht lange her, da hat Herzogin Meghan die britische "Mail on Sunday" verklagt. Grund sind diverse Gerüchte und falsche Behauptungen, die das Klatschblatt der Meinung der 38-Jährigen nach in die Welt gesetzt hat.

"People" zitiert nun aus Gerichtsunterlagen, in denen die Herzogin ganz konkret die Gerüchte nennt, die ihrer Sicht nach nicht der Wahrheit entsprechen.

Herzogin Meghan: Von wegen protzige Einrichtung

Der Umbau von "Frogmore Cottage" in Windsor, den Herzogin Meghan und Prinz Harry, 34, vornahmen, hatte immer wieder für Spekulationen gesorgt: Angeblich hätten die Royals hierfür das Geld mit vollen Händen ausgegeben.

Meghan widerspricht diesen Darstellungen. So habe sie sich nie wie berichtet eine Kupferbadewanne im Wert von 6.500 US-Dollar einbauen lassen, auch die angeblich durchgeführte Schalldämmung für 650.000 US-Dollar sei erlogen.

Dasselbe gelte für den angeblichen Bau eines Yoga-Studios, einer Orangerie, eines Tennisplatzes und einem eigens für ihre Mutter Doria Ragland errichteten Gästeflügel – nichts von alledem sei wahr.

Erfundene Gerüchte über Vater und Baby-Shower

Auch über Herzogin Meghans Privatleben hatte die Presse immer wieder wild spekuliert. So etwa über das Verhältnis zu ihrem Vater, um den sich die Frau des Prinzen angeblich nicht gekümmert habe.

Meghan lässt nun laut der Gerichtspapiere wissen: Sie sorge sich sehr um den Gesundheitszustand ihres Vaters. Das mache sie schon sehr lange und trage Sorge dafür, die gesundheitlich besten Lösungen für ihren Vater zu finden.

Die von der Presse ins Feld geführte Baby-Shower in New York für fast 300.000 US-Dollar, bei der ihre Mutter angeblich nicht eingeladen gewesen sei, habe ebenfalls so nie stattgefunden.

Nicht nur die angeblichen Kosten seien falsch: Meghan habe ihrer Mutter auch die Flugtickets für eine Teilnahme zahlen wollen. Ihre Anverwandte habe aber aufgrund von Arbeitsverpflichtungen absagen müssen.   © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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