• Im Berufungsverfahren zwischen Herzogin Meghan und der "Mail on Sunday" steigt der Druck auf die Ehefrau von Prinz Harry.
  • Meghan gab vor Gericht zu, doch gewusst zu haben, dass ein früherer Mitarbeiter Informationen über sie Buchautoren zukommen ließ.
  • Das Ausmaß und der Umfang der Informationen sei ihr allerdings "nicht bekannt" gewesen.

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Wie britische Medien am Donnerstag berichteten, entschuldigte sich Meghan in einer Stellungnahme beim Gericht und der Gegenpartei für "irreführende" Angaben zu einem Buch über sie.

Anders als zuvor angegeben, habe sie doch Kenntnis gehabt, dass ein damaliger Mitarbeiter den Buchautoren Informationen habe zukommen lassen, hieß es demnach. Zuvor hatte der Mann als Zeuge ausgesagt, dass er mit Meghan und Harry wegen der Angaben für die Autoren Kontakt gehabt habe.

Prozess gegen "Mail on Sunday"-Verlag

Bei dem Berufungsverfahren geht es eigentlich um ein Urteil vom Februar. Damals entschied der Londoner High Court, dass der Verlag der "Mail on Sunday" Meghans Persönlichkeits- und Urheberrechte verletzt hat, als das Boulevardblatt Auszüge eines handschriftlichen Briefs der Herzogin an ihren Vater veröffentlich hatte.

Am Mittwoch hatte Meghan mitgeteilt, sie habe ihren Vater, mit dem sie seit Jahren im Clinch liegt, mithilfe des Briefs zum Verzicht auf weitere Medieninterviews bringen wollen, um den Druck der Königsfamilie auf Prinz Harry (37) zu verringern. Der Verlag ist der Ansicht, dass Meghan eine ungewollte Veröffentlichung des Schreibens bereits beim Verfassen in Betracht gezogen habe.

Druck auf Herzogin Meghan steigt

Die Herzogin teilte nun mit, ihr Ex-Pressesprecher habe mit ihrem Wissen einige Informationen an die Buchautoren weiter gereicht. "Das Ausmaß der von ihm geteilten Informationen ist mir nicht bekannt", betonte sie zugleich. "Ich hatte eindeutig weder den Wunsch noch die Absicht, den Angeklagten oder das Gericht in die Irre zu führen."

Die Anhörung in dem Berufungsverfahren sollte am Donnerstag enden. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, war zunächst unklar.  © dpa

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