• Prinz Andrew hat sich mit Virginia Roberts Giuffre auf einen Vergleich geeinigt.
  • Dabei soll es sich um eine Summe von zwölf Millionen Pfund handeln.
  • Seine Mutter Queen Elizabeth II. wird Andrew offenbar bei den Kosten finanziell unterstützen.

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Prinz Andrew und Virginia Roberts Giuffre haben sich in ihrer Klage gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs auf einen Vergleich geeinigt. Der verhindert, dass möglicherweise peinliche Details über den in Bedrängnis geratenen Prinzen an die Öffentlichkeit gelangen.

Die Summe des Vergleichs wird nicht veröffentlicht, wie aus den am Dienstag beim Gericht in Manhattan eingereichten Unterlagen hervorgeht. Wie die Zeitung "The Telegraph" aber meldet, wird die Summe auf zwölf Millionen Pfund (umgerechnet etwa 14,4 Mio. Euro) geschätzt. Weiter heißt es, dass Andrews Mutter, Queen Elizabeth II., einen Teil der Kosten übernehmen soll.

Es wird davon ausgegangen, dass damit ein Schlussstrich unter den Skandal gezogen werden soll, bevor die offiziellen Feierlichkeiten anlässlich des 70. Thronjubiläums der Königin im Juni dieses Jahres anstehen – an denen Prinz Andrew offenbar nicht teilnehmen darf.

Missbrauchsvorwurf gegen Prinz Andrew

Der zweitälteste Sohn der Queen wurde von Giuffre beschuldigt, sie als 17-Jährige missbraucht zu haben. Prinz Andrew wies sämtliche Anschuldigungen vehement zurück. Giuffre hatte Andrew im Sommer 2021 in den USA verklagt. Im Januar hatte er das Gericht darum gebeten, die Klage abzuweisen. Dieser Bitte kam der Richter damals allerdings nicht nach. Kurz darauf hatte Prinz Andrew alle militärischen Zugehörigkeiten und königlichen Schirmherrschaften abtreten müssen. Der Palast hatte mitgeteilt, dass der Royal sich als "Privatmann" hätte verantworten müssen.

Obwohl die Vergleichsvereinbarung kein formelles Schuldanerkenntnis oder eine Entschuldigung von Andrew enthielt, hieß es, dass er nun akzeptiere, dass Miss Roberts ein "Missbrauchsopfer" sei und dass er seine Zusammenarbeit mit Jeffrey Epstein (1953-2019), der unzählige junge Mädchen ausgebeutet hat, bedauere. Der zuständige Richter muss der Einigung aber noch zustimmen.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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