Herzogin Meghan klagt gegen die Boulevardzeitung "Mail on Sunday", weil das Blatt Auszüge eines persönlichen Briefs an ihren Vater veröffentlicht hatte. Nun fand eine erste Online-Anhörung vor Gericht statt.

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Unehrlichkeit, böse Absicht, unredliches Vorgehen: Herzogin Meghan hat bei ihrer Klage gegen den Verlag der britischen Boulevardzeitung "Mail on Sunday", Associated Newspapers, schwere Vorwürfe erhoben. Doch geht es nach dem Anwalt des Zeitungsverlags soll ein Teil der Anschuldigungen gar nicht erst zur Hauptverhandlung zugelassen werden.

Bei einer Voranhörung am Freitag in London versuchte er die Anschuldigungen als unzulässig zu entkräften. Sie seien beispielsweise zu allgemein, nur schwer nachzuweisen oder nicht ordnungsgemäß vorgebracht worden, legte er dar. Mit einer Entscheidung darüber wurde am Freitag noch nicht gerechnet.

Brief von Meghan an ihren Vater veröffentlicht

Anlass für die Klage war die teilweise Veröffentlichung eines Briefs, den Meghan an ihren Vater, Thomas Markle, geschickt hatte. Mit ihm liegt sie seit ihrer Hochzeit mit Prinz Harry vor zwei Jahren im Clinch. Der 75-Jährige hatte den Brief an die "Mail on Sunday" weitergegeben.

Meghan sieht sich durch die Veröffentlichung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Außerdem findet sie, dass sie durch die Berichterstattung absichtlich in einem schlechten Licht dargestellt wurde.

Sie wirft den Journalisten auch vor, den Streit mit ihrem Vater erst angefacht zu haben, um darüber berichten zu können. Thomas Markle sei belästigt, ausgenutzt, manipuliert und erniedrigt worden, heißt es in einer Stellungnahme von Meghans Anwalt.

Meghans Vater will notfalls zugunsten der Zeitung aussagen

Zeugen wurden bei der Online-Anhörung keine gehört, doch Meghan und Harry hatten sich als Zuhörer zugeschaltet, wie ein Sprecher bestätigte.

Das Paar hat sich vor kurzem aus dem engeren Kreis der Königsfamilie verabschiedet und hofft, sich künftig besser gegen Berichterstattung über sein Privatleben schützen zu können. Doch ob sie dieses Ziel mit dem Prozess erreichen werden, ist fraglich.

Schon jetzt sind viele private Informationen - beispielsweise Textnachrichten - durch Gerichtsdokumente an die Öffentlichkeit gelangt. Meghans Vater hat angekündigt, notfalls zugunsten der Zeitung auszusagen. (jwo/dpa)  © dpa

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