Ist das schon Werbung oder doch nur ein nett gemeinter Service für die Fans? Heute entscheidet sich, ob Cathy Hummels sich der Schleichwerbung auf Instagram schuldig gemacht hat.
Das Münchner Landgericht will am Montag (10.00 Uhr) sein Urteil über eine Schleichwerbungsklage gegen die Influencerin
Die ehemalige Moderatorin und Ehefrau von Bayern-München-Fußballprofi
Der in Berlin ansässige Verein hatte ihr deswegen eine Abmahnung wegen unlauterer Werbung ins Haus geschickt.
Cathy Hummels: Kein Geld erhalten
Hummels wehrt sich mit dem Argument, sie mache bezahlte Werbung auch als solche kenntlich. Für die beanstandeten Beiträge hat sie nach eigenen Angaben kein Geld oder andere Gegenleistungen erhalten.
Der Verband Sozialer Wettbewerb ist unter Prominenten für seine Abmahnungen bekannt und gefürchtet. Ein Fall machte 2014 Schlagzeilen: Damals verklagte der Verein den Starkoch
In den vergangenen Monaten hat der Verein nun neben Hummels auch Fitness-Model
Insgesamt wurde nach Verbandsangaben eine zweistellige Zahl von Abmahnungen verschickt. In der Influencer-Szene herrscht nun Unsicherheit, was noch erlaubt ist und was nicht.
Auch Instagram-Star Pamela Reif wurde verklagt
Hummels' Chancen auf eine Abweisung der Klage stehen nicht schlecht: Die Vorsitzende Richterin Monika Rhein hatte in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass traditionelle Medien auf Hersteller von Produkten hinweisen könnten, ohne dass das als Schleichwerbung gelte.
Das Urteil wird jedenfalls nicht das Ende der Auseinandersetzungen um Schleichwerbung bedeuten. Hummels' Influencer-Kollegin Pamela Reif war ebenfalls von dem Verband verklagt worden, hatte vor dem Landgericht Karlsruhe verloren und zieht nun in die nächste Instanz.
Hummels will notfalls bis vor Bundesgerichtshof
Cathy Hummels will den Streit notfalls bis zum Bundesgerichtshof weiterführen. Persönliches Erscheinen von Klägern und Beklagten ist bei Urteilsverkündungen in Zivilprozessen nicht erforderlich.(dh/dpa)
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