"NEO MAGAZIN"- Moderator Jan Böhmermann hat Ärger mit dem Urheberrecht. Das sorgt zum einen für eine Debatte über Nutzungsrechte in den sozialen Netzwerken - und zum anderen für eine schlagfertigen Konter Böhmermanns.

Mehr News über TV-Shows

Als der Moderator Jan Böhmermann im August 2014 ein Bild des Fotografen Martin Langer auf Twitter teilte, dachte er nicht daran, womöglich gegen Urheberrechte zu verstoßen. Doch genau das warf ihm der Anwalt der Fotografen nun, ein halbes Jahr später, vor. Das berühmte Bild eines Mannes, der während der Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen 1992 mit sichtlich vollurinierter Jogginghose den Hitlergruß zeigt, sei im Rahmen der "publizistischen" Tätigkeit Böhmermanns keinesfalls honorarfrei, so der Anwalt. Folglich erhob der Anwalt im Auftrag seines Mandanten eine Mahngebühr von circa 1.000 Euro, die sich mit Verwaltungs- und Anwaltskosten auf eine Gesamtsumme von 7.000 Euro aufaddierte.

Böhmermann bezahlte, allerdings nicht ohne sich öffentlich über das Vorgehen zu beschweren. So bezweifelt er, dass sein Twitter-Account unter die Rubrik "professionelle Presse" falle, Prominentenstatus hin oder her. Vielmehr sei er davon ausgegangen, "dass der Fotograf dieses zeitgeschichtliche Fotodokument zur honorarfreien Verwendung außerhalb professioneller Presse freigegeben habe", wie er in einem ausführlichen Facebook-Post (derzeit nicht erreichbar) darlegt. Außerdem verwundere ihn, dass eine Kollege, der das Foto ebenfalls auf Twitter teilte, dies jedoch auf seinem ausdrücklich rein privaten Account, ebenfalls abgemahnt wurde.

Sein Post löste eine weite Diskussion über das Urheberrecht in sozialen Netzwerken aus. Das Hamburger Abendblatt etwa bezog in einem Kommentar deutlich Stellung im Sinne des Fotografen. Das Urheberrecht gelte "auch im Netz", das sollte gerade ein Medienprofi wie Böhmermann wissen, so der Kommentar. Der SZ-Journalist Dirk von Gehlen entgegnete: "Um es im Duktus des Abendblattes zu sagen: Wenn sogar ein Medienmensch wie Böhmermann nicht mehr richtig durchsteigt, was geht und was erlaubt ist, sollten wir vielleicht mal über die Ausgestaltung des Urheberrechts sprechen – statt einfach nur darauf hinzuweisen, dass es existiert."

Jan Böhmermann selbst zeigt derweil, dass er tatsächlich ein Medienprofi ist. Für Facebook stellte er das Bild, welches den Stein ins Rollen gebracht hat, einfach nach und kommentierte es süffisant: "Dieses Bild bitte nicht teilen!"
  © Glutamat

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.