2022 wurde Arne Schönbohm nach einer Sendung von Jan Böhmermann als BSI-Präsident abgesetzt. Deshalb forderte er Geld vom ZDF. Und darüber hat nun ein Gericht entschieden.
Das Landgericht München I hat dem ZDF mehrere Aussagen über den Ex-Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, verboten. Das Gericht untersagte dem Sender die Verbreitung und Behauptung von vier konkreten Äußerungen, die im "ZDF Magazin Royale" und später auf "zdf.de" getätigt wurden. Die Forderung nach einer Geldentschädigung wies das Gericht allerdings zurück.
Schönbohm hatte, nachdem er in der Satire-Sendung von
Gericht: Auch satirische Äußerungen haben Grenzen
Insbesondere zwei im Rahmen der Sendung getätigte Äußerungen könnten "so verstanden werden, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe", entschied das Gericht. Dies stelle "eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht" verletze. Auch eine satirische Äußerung müsse sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage gehe.
Es sei "ein großzügiger Maßstab anzulegen, der seine Grenze jedoch dort finde, wo sich die Äußerung als eine unwahre, das Persönlichkeitsrecht verletzende Tatsachenbehauptung" darstelle. Bei vier von insgesamt fünf Äußerungen im ZDF sei diese Grenze überschritten.
Das ZDF betonte, dass in der Sendung vom 7. Oktober 2022 "solche bewussten Kontakte gar nicht – weder direkt noch indirekt – behauptet worden" seien.
Faeser hatte Schönbohm als BSI-Chef nach der Sendung abgesetzt
Bundesinnenministerin
Zu der Gerichtsentscheidung wollte sich das Innenministerium auf Anfrage nicht äußern. "Der Grund für den notwendigen Wechsel an der Spitze des BSI war das fehlende Vertrauen in die Amtsführung des damaligen Präsidenten", sagte ein Ministeriumssprecher. "Dieses Vertrauen bestand aufgrund mehrerer unterschiedlicher Umstände nicht mehr, sodass kein Grund zu einer anderen Bewertung besteht. Angesichts der aktuellen Bedrohungslagen war ein uneingeschränktes Vertrauen in die Spitze des BSI notwendig."
Schönbohm: "Mit völlig haltlosen Vorwürfen hat Jan Böhmermann meine Integrität zerstört"
Schönbohm forderte in einer Stellungnahme, die sein Anwalt Markus Hennig verbreitete, eine transparente Aufarbeitung und personelle Konsequenzen beim ZDF. "Mit völlig haltlosen Vorwürfen hat Jan Böhmermann meine Integrität zerstört, ebenso irreparabel meine Karriere", sagte er und sprach von einer "medialen Hinrichtung".
Anwalt Hennig kündigte an, wegen der abgelehnten Entschädigung Rechtsmittel prüfen zu wollen. Insgesamt stehe diese Ablehnung aber "dem großen Erfolg nicht entgegen". Seinem Mandanten sei es vor allem darum gegangen, "den Lügenjournalismus aufzudecken", wie es der Anwalt ausdrückte. Er erwarte "eine öffentliche Entschuldigung des Intendanten". (dpa/bearbeitet von vit)
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